Mögliche Spende über Strohmann: AfD überweist wegen umstrittener Großspende Millionen an Bundestag | ABC-Z

Im laufenden Verfahren um eine möglicherweise unrechtmäßige Parteispende hat die AfD der Bundestagsverwaltung vorläufig 2,35 Millionen Euro überwiesen. Die Überweisung sei erfolgt, “damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden”, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter nach Angaben des Magazins stern sowie der Sender RTL/ntv.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte demnach die “zur Verwahrung” überwiesene Zahlung. Aktuell gehe man davon aus, dass es sich bei der Spende “um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige
Weiterleitungs- bzw. Strohmannspende handelt”, teilte die
Bundestagsverwaltung dem Magazin und den beiden Sendern mit. Nach dem deutschen
Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die
Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird.
Die AfD hatte im Bundestagswahlkampf eine Plakatkampagne im Wert der nun hinterlegten Summe gespendet bekommen. Der Partei wird vorgeworfen, dass die Spende nicht wie angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, kam, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle. Conle soll dafür zunächst eine Schenkung an Dingler gemacht haben.
Die AfD bewertet den Vorgang weiterhin anders. “Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um keine Strohmannspende handelt”, sagt Bundesschatzmeister Hütter.