Verkehr

Vorrang bei endendem Schutzstreifen | ABC-Z

Hallo zusammen ,

vielleicht denke ich einfach zu kompliziert, aber je länger ich darüber nachdenke, verzettel ich mich immer mehr.

Folgender Fall: Gegeben ist eine Fahrbahn mit 1 Fahrspur je Richtung und daneben ein Schutzstreifen. In einer Richtung endet der Schutzstreifen vor einem Parkstreifen. Als Radfahrer kann ich nun auf einen Radweg wechseln, der dort beginnt oder auf der (Kfz-)Fahrspur weiterfahren. Angenommen ich fahre als Radfahrer auf der Fahrbahn weiter, muss der Kfz-Verkehr mich dann vorlassen oder muss ich mich als Radfahrer unterordnen?

Mich umtreiben da mehrere Gedanken:

Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn. Aber sind sie wie ein eigener Fahrstreifen zu betrachten, schließlich heißen sie ja Schutzstreifen und sind durch das Zeichen 340, wie bei mehreren Fahrspuren gekennzeichnet? Wenn ja, dann wäre § 7 Abs. 4 und 5 der Maßstab?

Allerdings habe ich im www jetzt auch häufiger gelesen, dass ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen ist. Das würde dann ja bedeuten, da mich ein Kfz nur mit entsprechendem Abstand überholen darf und da dieser an der Engstelle nicht gegeben ist, dass ich ganz mutig weiterfahren kann ohne auf den Verkehr hinter mir zu achten.

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