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Frage aus dem Arbeitsrecht: Wann habe ich Anspruch auf eine Bonuszahlung? | ABC-Z


Frage aus dem Arbeitsrecht

Wann habe ich Anspruch auf eine Bonuszahlung?

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Manche Beschäftigte zählen neben ihrem regulären Entgelt auch auf Bonuszahlungen vom Arbeitgeber. Dürfen die einfach wegfallen? Entscheidend ist, wie oft und in welcher Form gezahlt wurde.

Ein Bonus ist eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers. In der Regel knüpft der Bonus an die individuelle Leistung des oder der einzelnen Beschäftigten an – oder auch an die Leistungen des Unternehmens beziehungsweise einer Abteilung.

Bonuszahlungen sind meist nicht nur belohnend, sondern auch motivierend – allgemein soll der Bonus ein Anreiz für Beschäftigte sein, überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse zu erzielen. Und viele Beschäftigte zählen auf die Extra-Leistungen zusätzlich zu ihrem Gehalt. Im weiteren Sinne gelten neben dem Zielentgelt auch Provisionen, Gewinn- und Ergebnisbeteiligungssysteme, Akkordprämien sowie Treueboni für lang andauernde Betriebszugehörigkeit als Bonuszahlungen.

Setzt der Arbeitgeber dann den Rotstift an, ist das oft frustrierend. Aber darf der Arbeitgeber das überhaupt? “Bonuszahlungen sind Einmalzahlungen, die häufig schriftlich schon im Arbeitsvertrag vereinbart sind”, sagt Ulrike Kolb, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Auch die Bedingungen für den Anspruch werden festgelegt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Bonus auszuzahlen, wenn die erforderlichen Bedingungen dafür erfüllt wurden.

Welche Sonderfälle gelten

Ein Anspruch auf einen Bonus kann sich aber auch ergeben, wenn zuvor nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre hintereinander den gleichen Bonus, kann er in bestimmten Fällen dazu verpflichtet sein, ihn weiterhin auszuzahlen, erklärt Fachanwältin Kolb. Nach der Rechtssprechung gilt dies, wenn die Zahlung mindestens dreimal, in unveränderter Höhe, vorbehaltlos erfolgt ist.

Achtung: Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber klar angegeben hat, dass es sich bei dem Bonus um eine einmalige und freiwillige Zahlung handelt. Das kann etwa im Gehaltszettel oder in einem Begleitschreiben stehen.

Zur Person: Ulrike Kolb ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Berliner Anwaltsverein.

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