Geopolitik

Mindestlohn und Steuersenkung: Friedrich Merz nennt Vereinbarungen im Koalitionsvertrag “nicht fix” | ABC-Z

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen ist nach den Worten des designierten Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) keine beschlossene Sache. “Nein, die ist nicht fix”, sagte Merz der Bild am Sonntag in Bezug auf die geplante Maßnahme.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: “Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.” Details werden aber nicht genannt. Die SPD-Forderung nach Steuererhöhungen für Gutverdienende und Reiche kommt nicht vor.

“Wir hätten das in der Koalition mit den Sozialdemokraten gerne von Anfang an verabredet”, sagte Merz über die geplante Steuersenkung. Es habe darüber jedoch Meinungsverschiedenheiten gegeben. “Deswegen haben wir es offengelassen”, fügte der CDU-Chef hinzu. “Die Einkommenssteuer, die wollen wir senken, wenn es der öffentliche Haushalt hergibt”, betonte Merz.

“Das haben wir so nicht verabredet.”

Auch ein Mindestlohnanstieg auf 15 Euro im kommenden Jahr sei nicht gewiss, sagte Merz der Zeitung laut Vorabmeldungen. Er widersprach Äußerungen von SPD-Chef Lars Klingbeil, wonach der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 15 Euro steigen werde. “Das haben wir so nicht verabredet”, sagte Merz. “Wir haben verabredet, dass wir davon ausgehen, dass die Mindestlohnkommission in diese Richtung denkt. Es wird keinen gesetzlichen Automatismus geben.”

Der derzeitige Mindestlohn beträgt 12,82 Euro. Ein Anstieg auf 15 Euro wäre zum 1. Januar 2026 oder 2027 denkbar. “Aber das bleibt die Aufgabe der Mindestlohnkommission, das in eigener Autonomie auch festzulegen.” Die unabhängige Kommission macht der Bundesregierung Vorschläge, die diese dann übernehmen kann.

Die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer wegen steigender Sozialbeiträge und ausbleibender Steuersenkungen am Ende seiner Regierungszeit netto weniger in der Tasche haben werden, nannte Merz “aus heutiger Sicht sicherlich nicht unberechtigt”. Doch es werde “unsere Aufgabe sein, diese Befürchtung zu zerstreuen und das Richtige zu tun, damit am Ende dieser Wahlperiode die Menschen sagen: Es geht uns besser als zu Beginn.”

Koalitionsvertrag ist Absichtserklärung

Zuvor hatte bereits SPD-Generalsekretär Matthias Miersch betont, ein Koalitionsvertrag sei “nicht die Bibel und auch kein Gesetz”.
Vielmehr handle es sich um “Absichtserklärungen, was man in den
kommenden vier Jahren tun will”. Entsprechend sei auch die Finanzierung der von der CSU geforderten Erhöhung der Mütterrente noch nicht final geklärt. Alle im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen stünden unter Finanzierungsvorbehalt.

Ab Dienstag beginnt die Abstimmung der SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag. Das Ergebnis soll am 30.
April bekannt gegeben werden. Der Bundesausschuss der CDU wiederum soll den Koalitionsvertrag am 28. April billigen. Der Vorstand der CSU hat bereits zugestimmt.

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