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Bundestagswahl 2025: Milliardenpakete: Verfassungsgericht entscheidet über geplante Sondersitzungen – Politik | ABC-Z

Bundesverfassungsgericht entscheidet über geplante Milliardenpakete

Mit zusätzlichen Schulden wollen Union und SPD ein Hunderte Milliarden Euro schweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket finanzieren. Unklar ist nicht nur, ob der Plan im Bundestag eine Mehrheit findet – auch juristisch könnte das Vorhaben noch gestoppt werden. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Anträge eingegangen, die sich unter anderem gegen eine für Donnerstag geplante Sondersitzung des Parlaments richten. Die Entscheidung des Gerichts wird vorher erwartet, könnte also am Mittwoch fallen.
 
Worum geht es?
Für die Pläne von Union und SPD sind Änderungen des Grundgesetzes notwendig, für die es im Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten braucht. Im neuen Bundestag käme eine solche Mehrheit nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union und SPD wollen das Finanzpaket deshalb noch im alten Bundestag beschließen, die erste Lesung soll an diesem Donnerstag stattfinden.

Wer klagt gegen die Pläne? 

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die Sondersitzungen anhängig. Die AfD-Fraktion und die künftige Linksfraktion wollen mit Eilanträgen den Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen. Auch einzelne Abgeordnete haben Anträge gestellt. Dem Gericht zufolge liegt zusätzlich eine Verfassungsbeschwerde in der Sache vor.
 
Wie argumentiert die AfD?
Die Anwälte der AfD sagen, dass die Einberufung des alten Bundestags formal nichtig sei. Zwar können Bundestagspräsidenten laut Grundgesetz das Parlament zu Sondersitzungen einberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt. Das hatte die Bundestagspräsidentin auf Verlangen der Fraktionen von Union und SPD getan, zusammen stellen diese auch mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Laut AfD sind Fraktionen dazu aber nicht befugt: Es müssten handschriftlich unterzeichnete Verlangen von mindestens einem Drittel aller Abgeordneten vorliegen. Außerdem, so die AfD, habe der alte Bundestag nicht mehr die demokratische Legitimation, um über so wichtige Dinge wie Verfassungsänderungen zu entscheiden, wenn ein neues Parlament bereits gewählt ist.

Was sagt die Linke?
Auch die Linke sagt, durch die Einberufung des alten Bundestags würden die Rechte neuer Abgeordneter verletzt. Sobald der Bundeswahlausschuss am Freitag das Ergebnis der Bundestagswahl offiziell feststellt, müsse sofort der neue Bundestag einberufen werden, wenn wirklich auf die Schnelle etwas zu entscheiden sei. Sondersitzungen des alten Parlaments seien dann nicht mehr zulässig.

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