BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht | ABC-Z

Das BSW strebt eine Neuauszählung der Wahlergebnisse an und ist dafür laut F.A.Z.-Informationen am Dienstag vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Die im vergangenen Jahr gegründete Partei von Sahra Wagenknecht verpasste den Einzug in den Bundestag laut vorläufigem Wahlergebnis so knapp wie keine Partei zuvor. Ihr fehlten 13.435 Stimmen. In den vergangenen Wochen verwies das BSW wiederholt darauf, dass dafür auch Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung ursächlich sein könnten. Tatsächlich kam es in einigen Wahlbezirken zu Verwechselungen. So wurden Stimmen für das BSW fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland zugeordnet. An mehreren Orten kam es im Zuge der üblichen Nachprüfungen schon zu Verbesserungen. In Berlin korrigierte der Landeswahlausschuss die Zahl jüngst um 150 Stimmen nach oben.
Wahlprüfungen laufen normalerweise zweistufig ab. Zuerst ist der Bundestag am Zug. Jeder Wahlberechtigte kann dort Einsprüche einlegen, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss beschäftigen muss. Hat der seine Prüfung abgeschlossen, fasst der Bundestag einen Beschluss. Erst dagegen kann Beschwerde in Karlsruhe erhoben werden. Eine vorgezogene Prüfung sieht das Gesetz nicht vor. Das BSW verlangt sie trotzdem. Gut möglich ist deshalb, dass das Verfahren schon an formellen Voraussetzungen scheitert.
Wagenknecht spricht von Tausenden fehlenden Stimmen
Wagenknecht selbst sagte der F.A.Z. am Dienstag: „Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden.“ Der Respekt vor den Wählern gebiete es, „mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“. Sie ergänzte: „Die relativ vielen Fehler, die bereits jetzt u.a. aufgrund unserer Hinweise korrigiert werden mussten, zeigen, dass die Zählung der Wählerstimmen in Deutschland im Promille-Bereich ziemlich fehleranfällig ist.“ Korrigieren ließen sich die Fehler nur, wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolge.
Vertreten wird die Partei unter anderen von dem Anwalt Uwe Lipinski. Er verwies gegenüber der F.A.Z. auf eine „ähnliche Entscheidung“ des Verfassungsgerichts zu den ersten gesamtdeutschen Wahlen 1990 und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von 2019 zu einer Landtagswahl im Freistaat.
Mandatiert ist außerdem der Staatsrechtler Christoph Degenhart. Auch er betonte gegenüber der F.A.Z., dass der äußerst knappe Wahlausgang eine umfassende Überprüfung „noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich“ mache. Andernfalls drohten „Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“