Doch wieder Gehsteigbelästigung in München: Was gilt nun? | ABC-Z

München – Klipp und klar steht es seit vergangenem November auf der Webseite der Stadt: Das neue Schwangerschaftskonfliktgesetz „verbietet verschiedene Formen der Belästigung im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich“ von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Auf der Seite steht auch: In der Vergangenheit habe es Belästigungen von Frauen vor diesen Einrichtungen gegeben. Die Rede ist von „Plakaten und Gesängen, bis hin zu direkten Anspracheversuchen“.
Umstrittene Versammlungen: Radikale Abtreibungsgegner trotzen neuem Gesetz vor Praxen in München
Dennoch versammelten sich am Dienstag vergangener Woche (immer am 25. eines Monats wird demonstriert) wieder radikale Abtreibungsgegner vor einer Praxis an der Nymphenburger Straße. Das schildern Personen der AZ, die auch vor Ort waren.
Wie passt dieser vermeintliche neue Schutz von Frauen vor Gehsteigbelästigung damit zusammen, wie ihn KVR-Chefin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) auch in München gefeiert hat, als er im November eingeführt wurde? Die Versammlung wurde angemeldet, so bestätigt es das KVR (Kreisverwaltungsreferat) – und von Polizeikräften begleitet. Die Teilnehmer standen auf dem Bürgersteig, vor dem Durchgang zur Klinik (s. Bild unten), zum Teil mit Plakaten in der Hand – 100 Meter Abstand zum Eingang halten sie augenscheinlich nicht ein.
„Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verbietet nicht per se Versammlungen vor Beratungsstellen, Abtreibungspraxen und -kliniken“, heißt es nun aus dem KVR. Es seien „solche Verhaltensweisen untersagt, die geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu einer Einrichtung durch die Schwangere im Sinne des Gesetzes erheblich, beziehungsweise spürbar zu beeinträchtigen“, so das KVR weiter.
KVR erklärt: Versammlungen nicht generell verboten
Ganz untätig war das KVR aber nicht im Umgang mit den Versammlungen der radikalen Abtreibungsgegner vor Praxis-Eingängen. Man habe „die betroffenen Stellen vorab informiert und abgefragt, ob es entsprechende Vorfälle gab“, so das KVR. Es habe aber „keine Rückmeldungen“ gegeben. Ohne solche Hinweise, so begründet es das KVR, sei es nicht möglich gewesen, „eine örtliche Verlegung einer Versammlung zu veranlassen“.
Mit anderen Worten: Wenn die Kliniken nicht im Vorfeld bestätigen, dass zu dieser Zeit ein Schwangerschaftsabbruch stattfindet, dürfen sich die Abtreibungsgegner (mit Polizeibegleitung) davor aufstellen.
Die Grünen-Stadträtin Mona Fuchs sieht es als „wichtigen Schritt, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz nun klare Regeln gegen Gehsteigbelästigung setzt“, sagt sie zur AZ. „Wir setzen darauf, dass das Kreisverwaltungsreferat das Gesetz entsprechend konsequent umsetzt, damit ein ungestörter Zugang zu Beratungsstellen und Praxen gewährleistet ist“, so Fuchs.