Bürgergeld: Bundesjustizminister hält Kürzung bei Bürgergeld für rechtlich machbar | ABC-Z
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Kürzung des Bürgergelds für rechtlich möglich. Das Arbeitsministerium habe zwar mit seinem Einwand recht, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, sagte Buschmann der Neuen Osnabrücker Zeitung: “Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.”
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte zuvor eine Kürzung des Bürgergelds um 14 bis 20 Euro gefordert. Das Bundesarbeitsministerium wies die Forderung aus juristischen Gründen zurück: Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger eine “gesetzliche Besitzschutzregelung” gebe. Kritikerinnen und Kritiker des FDP-Vorstoßes argumentieren außerdem mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Buschmann sagte dazu: “Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.” Daran gebe es “nichts zu rütteln”. Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde.
Deutschland könne stolz sein auf seinen Sozialstaat
Anfang 2024 war das Bürgergeld um insgesamt zwölf Prozent erhöht worden. Alleinstehende bekommen seither 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als im Vorjahr. Experten hätten berechnet, dass der derzeitige Satz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch sei. “Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen”, sagte Buschmann.
Deutschland könne stolz sein auf seinen Sozialstaat. “Zugleich dürfen wir aber nicht die Solidarität mit denjenigen Menschen vergessen, die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren”, sagte der Minister. “Die Solidarität auch mit diesen Menschen müssen wir stärken.”
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Kürzung des Bürgergelds für rechtlich möglich. Das Arbeitsministerium habe zwar mit seinem Einwand recht, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, sagte Buschmann der Neuen Osnabrücker Zeitung: “Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.”
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte zuvor eine Kürzung des Bürgergelds um 14 bis 20 Euro gefordert. Das Bundesarbeitsministerium wies die Forderung aus juristischen Gründen zurück: Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger eine “gesetzliche Besitzschutzregelung” gebe. Kritikerinnen und Kritiker des FDP-Vorstoßes argumentieren außerdem mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.