Urteil im Münchner „Soldaten-Prozess“ verzögert sich | ABC-Z

München – Eigentlich sollte nach ursprünglicher Planung im Prozess um den Tod zweier ukrainischer Soldaten (AZ berichtete) am Dienstag das Urteil fallen. Doch daraus wurde nichts.
Prozess am Landgericht München II: Verteidiger im „Soldaten-Prozess“ fordert Gutachten zu Haarproben der Opfer
Das liegt an einem Antrag von Anwalt Uwe Paschertz, der den angeklagten Russen verteidigt und ein Gutachten zu den Haarproben der Opfer einfordert.
Der Angeklagte hat zwar beim Prozessbeginn bereits gestanden, die beiden im Krieg verletzten ukrainischen Soldaten, die zur Behandlung nach Murnau gekommen waren, am 27. April 2024 vor einem Einkaufszentrum mit Messerstichen getötet zu haben.
Konnten sich die beiden alkoholisierten Opfer womöglich zur Wehr setzen?
Aber ob er dabei heimtückisch vorgegangen ist, und sich damit des Mordes schuldig gemacht hat, bleibt strittig. Paschertz will die Haarproben der Opfer untersuchen lassen, um nachzuweisen, dass die beiden Opfer, die zur Tatzeit ebenso wie der Angeklagte betrunken waren, so sehr an Alkohol gewöhnt waren, dass sie sich trotz ihrer Alkoholisierung gegen den Angriff zur Wehr setzen konnten.
Das Motiv der Tat bleibt weiter strittig
Dann würde die Heimtücke als Mordmerkmal wohl wegfallen. Ohne den Nachweis eines Mordmerkmals könnte der Angeklagte aber nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlag verurteilt werden.
Auch das Motiv der Tat ist strittig. Während die Generalstaatsanwaltschaft von einem Streit um den Ukraine-Krieg und niedrigen Beweggründen des Täters ausgeht, erklärt der Angeklagte, dass es bei der Auseinandersetzung mit seinen Zechkumpanen ausschließlich um eine Flasche Schnaps ging.
Bevor das entschieden werden kann, musste die Strafkammer unter dem Vorsitz von Thomas Bott erst einmal zwei weitere Prozesstermine für den 7. und 14. März anberaumen.