Billigairline Wizz Air bietet Flug-Flatrate an, Verbraucherschützer warnen | ABC-Z
Fliegen zum Schnäppchenpreis von unter zehn Euro klingt verlockend, gerade zu Zeiten steigender Preise. Die Fluggesellschaft Wizz Air wirbt aktuell mit einer „Wizz All You Can Fly-Mitgliedschaft“, bei der nach einer Zahlung eines Mitgliederbeitrags sämtliche Flüge von Deutschland ins Ausland nur 9,99 Euro kosten sollen. Doch was steckt dahinter? Worauf ist zu achten und gibt es Einschränkungen? Hier ein Überblick über alle Fragen und Antworten.
Was steckt hinter „Wizz All You Can Fly“? Dabei handelt es sich um ein Mitgliedschaftsprogramm vom Unternehmen Wizz Air Ungarn Limited, das Mitgliedern ein großes Angebot an Reisen auf Wizz-Air-Flügen bietet. Es hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Nach der Registrierung auf der Unternehmenswebsite ist eine einmalige Gutscheingebühr von 499 Euro (bis 16. August) beziehungsweise 599 Euro (ab 16. August) zu zahlen. Die Pauschalgebühr von 9,99 Euro muss je Flug zusätzlich gezahlt werden. Derzeit plant die Airline insgesamt 10.000 All-You-Can-Fly-Mitgliedschaften bereitzustellen. Ab September können die ersten Flüge gebucht werden. In der Mitgliedschaft enthalten ist ein Gepäckstück, das die Maße 40 x 30 x 20 Zentimeter nicht übersteigen darf.
Gibt es eine Widerrufsfrist? Eine Rückerstattung des vollen Betrags der Gutscheingebühr ist möglich, wenn die Abmeldung innerhalb der ersten 14 Tagen erfolgt und noch kein Flug gebucht wurde. Wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde und ein Flug gebucht wurde, können Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktreten und erhalten keine Rückerstattung. Zudem kann ein Abo nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht vor Ablauf der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Eine Verlängerung des Abos erfolgt jedes Jahr automatisch, wenn nicht gekündigt wird. Der Einführungspreis gilt nur für das erste Jahr der Mitgliedschaft. Ab dem zweiten Jahr gilt der Standardpreis.
Was gilt es noch zu beachten? Flüge könnten nur 72 Stunden vor Abflug gebucht werden, sodass der gewünschte Flug vielleicht nicht mehr verfügbar sei, sagt Tiana Schönbohm, Referentin für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Hauptsaison oder auf beliebten Strecken könne das zu Einschränkungen führen. Auch für Reisen mit der Familie oder mit mehreren Personen, empfehle sich das Angebot laut Schönbohm nicht, da das Sitzplatzkontingent eingeschränkt ist und keine Sitzplatzgarantie gewährleistet werden kann.
Was sagen Verbraucherschützer zur Flug-Flatrate? „Wer Interesse an dem Angebot hat, kommt nicht umhin, sich sehr genau mit den Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen, denn hier gibt es zahlreiche Einschränkungen“, sagt Schönbohm. Oliver Buttler, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sieht in dem Angebot eine „sehr stark eingeschränkte Flatrate“, die viele Haken habe und eher einem „Werbegag“ gleiche. „Wizz Air fliegt nicht von jedem großen Flughafen hier in Deutschland, sondern eher von kleineren Randbezirken aus, da müssen Reisende erst einmal hinkommen“, gibt er zu bedenken. Auch im Zielland würden die Flughäfen oft sehr abseits der üblichen Touristengebiete liegen. Daher müsse man mit hohen Zusatzkosten für die An- und Abreise, für Gepäck und Sitzplatzbuchungen rechnen. „Für eine Airline, die 10.000 Tickets verkaufen will zu diesem Preis, ist es eine super Sache, um richtig Geld in die Kasse zu spülen“, sagt Buttler. Er rät aber zur Vorsicht hinsichtlich der Themen Liquidität und Insolvenzrisiko, wenn Unternehmen viel Geld im Vorhinein für eine Flatrate haben wollen würden. Der Reisende habe keine Sicherheit, wenn der Flugbetrieb eingestellt werde. „Man muss schon sehr häufig fliegen, um dieses Geld wieder reinzuholen“, so Buttler. „Für die ein oder zwei Male, die man im Jahr fliegt, kann man auch regulär buchen und es ist unter Strich billiger.“