Kampf gegen Katzenleid in Bad Tölz-Wolfratshausen – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat eine Katzenschutzverordnung erlassen, die zunächst nur für das Gemeindegebiet Dietramszell gilt. Das teilt die Behörde in einer Pressemeldung mit.
Ziel sei es, die steigende Katzenpopulation und die damit verbundenen Probleme zu kontrollieren. In Gebieten mit vielen herrenlosen Katzen komme es zu unkontrollierter Vermehrung, was zu Krankheiten, Parasitenbefall und Unterernährung führe. Besonders Katzenwelpen seien davon betroffen. In Dietramszell wurden laut Landratsamt in der Vergangenheit häufig kranke und verletzte frei lebende Katzenwelpen und Katzen gefunden, die trotz medizinischer Versorgung oft nicht überlebten oder nur mit chronischen Beschwerden weiterleben konnten.
„Die einzige Möglichkeit, um dieses Tierleid zu verhindern, ist, dafür zu sorgen, dass sich die Katzen nicht vermehren, damit sich die Anzahl der frei lebenden Katzen reduziert. Deswegen müssen alle frei lebenden Katzen kastriert und unfruchtbar gemacht werden“, so die Behörde.
Die Verordnung sieht vor, dass frei lebende Katzen eingefangen, kastriert, medizinisch versorgt und wieder freigelassen werden. Mit der Durchführung wird der „Bund der Katzenfreunde“ beauftragt. Zudem müssen Halter von Freigängerkatzen ihre Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren lassen. Eine freiwillige Kastration wird empfohlen, um ungewollten Nachwuchs zu verhindern.
„Eine Kastration hat auch Vorteile für die Katze selbst. So streunen kastrierte Katzen weniger, die Gefahr von Unfällen sinkt. Kastrierte Kater sind seltener in Revierkämpfe verwickelt und erleiden damit weniger Verletzungen oder Infektionen. Zuletzt liegt die Lebenserwartung kastrierter Katzen deutlich über der von unkastrierten Tieren“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Registrierung erfolgt über die kostenlosen Haustierregister Tasso e.V. oder FINDEFIX. Katzenhalter müssen dabei die Erlaubnis erteilen, dass ihre Daten an Behörden übermittelt werden dürfen.
Nach drei Jahren werde die Verordnung überprüft und gegebenenfalls angepasst oder auf weitere Teile des Landkreises ausgeweitet. Eine mögliche Änderung könnte auch eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen sein, schließt die Kreisbehörde.
Weitere Informationen zur Kastration von Katzen:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/katzen_kastration/index.htm