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Problem Nachtflugverbot: Ryanair-Chef: Reisende sollen sich bei Wissing beschweren – der wiegelt ab | ABC-Z


Problem Nachtflugverbot

Ryanair-Chef: Reisende sollen sich bei Wissing beschweren – der wiegelt ab

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Am Hauptstadtflughafen gilt ein strenges Nachtflugverbot. Regelmäßig wollen Flugzeuge am BER landen, sind aber wenige Minuten zu spät und werden deswegen umgeleitet. Für Airlines und Passagiere ist das ein Ärgernis. Verkehrsminister Wissing sieht keinen Raum für Änderungen.

Immer wieder müssen Flugzeuge auf ihrem Weg nach Berlin einen anderen Kurs einschlagen und beispielsweise an Flughäfen wie Hannover oder Leipzig landen. Grund dafür ist ein vom Land Brandenburg beschlossenes Nachtflugverbot. Besonders betroffen von dieser Regelung ist Ryanair. Dessen Chef Michael O’Leary fordert seine Passagiere auf, sich bei dem parteilosen Bundesverkehrsminister Volker Wissing zu beschweren. Doch der winkt ab.

„Es ist ein Skandal, dass Fluggäste gezwungen sind, unter vermeidbaren Störungen zu leiden, weil die Berliner Flugsicherung sich weigert, Fluggesellschaften wie Ryanair eine angemessene Flexibilität einzuräumen, um Fluggäste zu ihrem Zielflughafen zu befördern“, echauffiert sich die Airline in einer Mitteilung. „Wir ermutigen alle Passagiere, die durch die übermäßig strenge Nachtflugregelung des Berliner Flughafens beeinträchtigt wurden, sich mit Verkehrsminister Dr. Volker Wissing in Verbindung zu setzen.“ Ryanair wünsche sich, dass die Reisenden den Minister auffordern, die Flugsicherung zu reformieren.

Das Verkehrsministerium wiegelt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dts allerdings ab. Ein Sprecher Wissings geht davon aus, dass O’Leary wisse, dass die Nachtflugregelungen in der Zuständigkeit der Länder liegen, berichtete die Agentur. Diese entscheiden je nach Flughafen, zu welchen Zeiten Starts und Landungen zulässig sind, inklusive Kulanzzeiträumen.

Reisende mehrere Stunden verspätet

So ist in Berlin geregelt, dass die Hauptverkehrszeit von 6 bis 22 Uhr reicht. Von 5.30 bis 6 Uhr sowie von 22 bis 23.30 Uhr herrscht ebenfalls regulärer Verkehrsbetrieb, jedoch sind nur leisere Flugzeuge am BER gestattet. Von 5 bis 5.30 Uhr und von 23.30 bis 24 Uhr dürfen ausschließlich verfrühte Maschinen landen beziehungsweise verspätete Flugzeuge starten oder landen. In der Zeit von 0 bis 5 Uhr darf sich gar kein Linien- oder Charterflug am BER bewegen.

So erklärt der Flughafen die Regelungen.

So erklärt der Flughafen die Regelungen.

(Foto: Flughafen Berlin Brandenburg)

Die Flieger von O’Learys Airline wurden in der Vergangenheit laut Mitteilung teilweise mit wenigen Minuten Verspätung und sogar um 90 Sekunden nach 0 Uhr vom Tower abgewiesen. Ryanair steuert in diesen Fällen häufig Hannover an. Es handelt sich um den nächstgelegenen Airport ohne Nachtflugverbot. Anschließend werden die Passagiere mit Bussen nach Berlin gebracht. Den Flughafen erreichen sie dann im Schnitt erst gegen 4 Uhr am Morgen. Die Flugzeuge müssen am nächsten Morgen aufwendig überführt werden, damit sie wieder von aus Berlin starten können.

Für Airlines ist dieses Vorgehen mit hohen Kosten als auch dann fälligen Entschädigungen und organisatorischem Aufwand verbunden. Derartige Flugverbote gelten auch an anderen Flughäfen. Zudem sind ebenfalls andere Airlines von dieser Regel betroffen. Diese äußern sich jedoch nur zurückhaltend kritisch dazu.

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