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Kraftfahrt-Bundesamt warnt: Dieser Strafzettel sollte auf keinen Fall bezahlt werden | ABC-Z


Kraftfahrt-Bundesamt warnt

Dieser Strafzettel sollte auf keinen Fall bezahlt werden

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Wem eine vermeintliche Mail des Kraftfahrt-Bundesamtes mit einer Zahlungsaufforderung wegen eines Verkehrsverstoßes ins Postfach flattert, sollte auf der Hut sein. Denn einmal mehr sind Kriminelle am Werk.

Betrüger tarnen sich dieser Tage vermehrt im offiziellen Gewand. Egal, ob als Finanzamt oder Beitragsservice, Verbraucher erreichen derzeit vermehrt E-Mails von angeblichen Behörden, mit dem Ziel, an deren Daten oder Erspartes zu kommen.

Nun warnt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass aktuell E-Mails kursieren, die suggerieren, dass das KBA Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Betrugsmasche.

Keine Bußgeldbescheide vom Kraftfahrt-Bundesamt

Wichtig zu wissen: Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig. Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter et cetera) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.

Das Kraftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Außerdem versendet die zuständige Bußgeldstelle Zahlungsaufforderungen nicht per Mail, sondern ausschließlich auf dem postalischen Weg.

Empfänger der Betrugs-Mail sollten unbedingt Folgendes beachten:

  • In keinem Fall sollten Zahlungen geleistet werden.
  • Öffnen Sie den enthaltenen Link nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet.

Die E-Mails mit der Absende-Adresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen sehen wie folgt aus:

(Foto: Kraftfahrt-Bundesamt)

Wer schon auf den Link geklickt und/oder möglicherweise auch Zahlungen geleistet oder Kreditkarten-Daten eingegeben hat, erstattet am besten Anzeige bei der Polizei. Das ist vor Ort auf der Dienststelle möglich oder auch im Internet über die jeweils zuständige Onlinewache.

Zudem sollte der Computer unbedingt umgehend auf mögliche Schadsoftware überprüft werden.

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