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Wahlscheine vorschlagen: Deadline im Gedächtnis behalten, warnt das Freisinger Landratsamt – Freising | ABC-Z

Wer sein Wahlrecht bei der bevorstehenden Bundestagswahl mittels Briefwahl ausüben möchte, muss bei seiner Gemeinde einen Wahlschein nach Paragraf 27 der Bundeswahlordnung (BWO) beantragen. Darauf macht das Freisinger Landratsamt jetzt noch einmal aufmerksam. Der Antrag muss demnach spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr bei der jeweiligen Gemeindebehörde gestellt werden. Das zuständige Wahlamt ist auf den Homepages der Gemeinden zu finden.

Für den Fall, dass Wahlberechtigten der beantragte Wahlschein nicht bis einschließlich Freitag, 21. Februar, zugeht oder der bereits zugegangene Wahlschein verloren geht, gibt es folgende Lösung. Dann kann bei der jeweiligen Gemeindebehörde unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ein neuer Wahlschein ausgestellt werden, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Erteilt werde ein neuer Wahlschein jedoch nur bis zum Tag vor der Wahl, das heißt bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr, warnt Kreiswahlleiter Tobias Diepold: „Nach diesem Termin ist die Ausstellung eines Wahlscheines nicht mehr möglich.“

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben immer mehr Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl genutzt.  Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil der Briefwähler bei über 47 Prozent.

Zeitnah informieren im Landratsamt

Kandidaten und interessierte Bürger können sich am Sonntag, 23. Februar, ab 18 Uhr über die Ergebnisse der Wahl im großen Sitzungssaal des Landratsamts informieren. Dort werden die Ergebnisse des Landkreises Freising bekannt gegeben, sobald die Resultate aus den einzelnen Kommunen eingegangen sind.

Wer sich lieber zu Hause informieren möchte, findet die Ergebnisse auf der Homepage des Landratsamts unter https://wahl.kreis-freising.de. Die einzelnen Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden des Landkreises werden nach Eingang im Landratsamt ins Netz gestellt.

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