Deutschland schob 2024 nur drei Dublin-Flüchtlinge ab – aus diesem Grund | ABC-Z

Berlin. 2023 und 2024 hat Deutschland die Überstellung Zehntausender Geflüchteter an ein anderes EU-Land beantragt. Doch nur ein Bruchteil ist ausgereist.
Den deutschen Ausländerbehörden ist es in den vergangenen beiden Jahren in Zehntausenden Fällen nicht gelungen, Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in das jeweils zuständige EU-Land zu überstellen – obwohl in all diesen Fällen die förmliche Zustimmung des jeweiligen Landes vorlag. Dies geht aus Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen.
Einer dieser Fälle war demnach der Angreifer von Aschaffenburg Enamullah O., der nach Bulgarien hätte überstellt werden sollen, wo er erstmals über die Türkei in die EU eingereist war. Allerdings dauerte die Übermittlung von Bescheiden auf dem Behördenweg so lange, dass die für Dublin-Überstellungen geltende Frist von sechs Monaten – beginnend mit dem Tag der Zusage des aufnehmenden Landes – nicht mehr eingehalten werden konnte.
Wie aus der Bamf-Statistik hervorgeht, hatte Deutschland 2023 in insgesamt 74.622 Fällen um eine Überstellung in ein anderes EU-Land gebeten, wobei dem in 55.728 Fällen zugestimmt wurde. Tatsächlich überstellt wurde jedoch mit 5053 Menschen nicht einmal jeder Zehnte. 2024 sah die Bilanz nur geringfügig besser: Es wurde bei 74.583 Menschen die Überstellung beantragt und dieser bei 44.431 Personen zugestimmt. Doch nur 5827 Menschen wurden am Ende überstellt.
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Die Gründe für die schwachen Erfolgsquoten bei den Überstellungen liegen im In- und Ausland. Bekannt ist, dass einige Länder – darunter vor allem Italien – der Rücknahme zwar zustimmen, in der Praxis aber unerfüllbare Bedingungen für die Rücknahme von Dublin-Flüchtlingen stellen und damit die Überstellungen fast unmöglich machen. Italien nahm aus Deutschland im Jahr 2024 nur drei Dublin-Fälle zurück, hatte aber für mehr 10.000 Fälle Rücknahmezustimmungen erteilt.
Andere Gründe liegen im Inland, etwa wenn die deutschen Behörden die Fälle nicht rechtzeitig bearbeiten. Im Aschaffenburger Fall waren 4,5 Monate der sechsmonatigen Frist verstrichen, ehe das Bamf der örtlichen Ausländerbehörde in Aschaffenburg die Dublin-Rückführung mitteilte. Der rechtskräftige Bescheid kam sogar erst wenige Tage vor Fristablauf in Aschaffenburg an.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In anderen Fällen verhindern deutsche Gerichte die Überstellungen, etwa in Länder wie Kroatien. Die Richter sehen die Gefahr, dass die Asylbewerber dort kein rechtsstaatliches Verfahren erhalten oder die Unterbringungsbedingungen nicht den Mindestanforderungen entsprechen.
Laut dem Dublin-Verfahren ist derjenige EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, in dem der Geflüchtete das erste Mal EU-Boden betreten hat. Reisen Flüchtlinge dann weiter in andere Staaten und stellen dort erst dort den Asylantrag – was häufig in Deutschland passiert – muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.
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jst/dpa