Ex-BSI-Chef klagt nach Abberufung gegen Innenministerium | ABC-Z
Vor drei Jahren berichtete die Sendung ZDF Magazin Royale kritisch über BSI-Chef Schönbohm, danach verlor der seinen Posten. Jetzt klagt Schönbohm gegen das Bundesinnenministerium und fordert 5.000 Euro Schadenersatz.
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm wurde vom Bundesinnenministerium auf einen anderen Posten gesetzt – nachdem ein Medienbericht ihm Nähe zum Kreml bescheinigt hatte. Die Vorwürfe hatten sich nicht bestätigt.
Deshalb ist Schönbohm jetzt wegen seiner Abberufung vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen und fordert 5.000 Euro Schadenersatz. Schönbohm wirft seinem Dienstherrn eine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vor.
Versetzung nach Fernsehbericht
Schönbohm, der mittlerweile Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist, wurde 2022 als BSI-Präsident abgesetzt. Zuvor hatte Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale über angebliche Kontakte des Chefs der deutschen Cyberabwehr zu russischen Geheimdiensten berichtet. Daraufhin untersagte das Bundesinnenministerium Schönbohm die Führung der Dienstgeschäfte und versetzte ihn. An dieser Entscheidung war auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beteiligt.
Forderung nach Schadensersatz
Gegen die Vorwüfe der ZDF-Sendung setzte sich Schönbohm bereits juristisch sich zur Wehr – und bekam in der ersten Instanz teilweise Recht. Das Landgericht München I untersagte dem ZDF im Dezember, vier der fünf Äußerungen weiter zu verbreiten, die Nähe zwischen dem ehemaligen BSI-Chef und russischen Geheimdiensten suggerierten. Zudem hatte Schönbohm eine Entschädigung von 100.000 Euro vom ZDF gefordert. Dieser widersprach das Landgericht jedoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schon vor dem Urteil betonte das Bundesinnenministerium mehrfach, dass die Böhmermann-Sendung keineswegs der einzige Auslöser für die Abberufung gewesen sei. Aufgrund „mehrerer unterschiedlicher Umstände“ sei das Vertrauen zerstört gewesen.
Trotzdem zog Schönbohm jetzt vor das Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung will das Gericht sehr wahrscheinlich noch am Donnerstag fällen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Landerichts München I
Über dieses Thema berichtet der WDR am Donnerstag, 23. Januar 2025 auch im Hörfunk: WDR aktuell ab 8 Uhr, etwa auf WDR 5.