Geopolitik

Grünenpolitiker: Stefan Gelbhaar erwirkt einstweilige Verfügung gegen den RBB | ABC-Z

Der Grünenpolitiker Stefan Gelbhaar hat nach mutmaßlich erfundenen Belästigungsvorwürfen eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erwirkt. Die Berichterstattung des Senders, in der es um Vorwürfe einer Frau geht, habe Persönlichkeitsrechte Gelbhaars verletzt, entschied das Landgericht Hamburg. Es fehle „an der Grundlage des Vorwurfs“, dass Gelbhaar „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“ habe, teilte das Gericht mit. Der RBB kann gegen die Entscheidung vorgehen.

Zudem gab der öffentlich-rechtliche ARD-Sender laut Gericht eine Unterlassungserklärung ab. Der RBB kündigte an, auf eine Beschwerde zu verzichten. „Wir haben bereits am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Tatsachen die
geforderte Unterlassungserklärung weitgehend abgegeben“, teilte der Sender mit.

Konkret darf der RBB nicht mehr den Verdacht erwecken, Gelbhaar habe „eine junge Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst“. Gegen den Bundestagsabgeordneten der Grünen hatte es bereits im Dezember Belästigungsvorwürfe gegeben, die Gelbhaar aber stets bestritten hatte. Unter anderem berichtete darüber auch der RBB, der sich bei seinen Recherchen auf Vorwürfe mehrerer Frauen stützte.

Stefan Gelbhaar ist seit 2017 Mitglied des Bundestags und hatte bei der Wahl 2021 das Direktmandat in Berlin-Pankow gewonnen. Seine Kandidatur für einen Platz auf der Landesliste der Berliner Grünen für die Bundestagswahl im Februar hatte er Mitte Dezember kurzfristig zurückgezogen und das mit Vorwürfen gegen ihn begründet, ohne dabei konkreter zu werden. 

RBB zog Berichterstattung zurück

In den vergangenen Tagen wurden jedoch Zweifel an den Vorwürfen laut. In der Folge zog der RBB große Teile seiner Berichterstattung zurück. RBB-Chefredakteur David Biesinger sagte, dass „journalistische Standards“ womöglich „nicht vollumfänglich eingehalten worden“ sind. So sei die hinter einer eidesstattlichen Versicherung liegende Identität von der Redaktion nicht ausreichend überprüft worden. Man habe Strafanzeige gegen die Person gestellt, die die Erklärung abgegeben habe. RBB-Recherchen zufolge waren die Vorwürfe von einer Bezirkspolitikerin der Grünen unter falscher Identität erhoben worden.

Das Landgericht Hamburg betont in seinem Beschluss, der RBB habe zu Teilen seiner Berichterstattung bereits Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Die nun gerichtlich untersagten Behauptungen habe der Sender allerdings weiter als zulässig erachtet. Daher habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der RBB diese Teile der Berichterstattung wieder online stellt.

Der RBB-Rundfunkrat teilte zudem mit, dass zur Berichterstattung des Senders bereits mehrere Beschwerden eingegangen seien, über die der Programmausschuss am Mittwoch beraten wolle. Zudem bat der Rundfunkrat die Intendanz um eine Stellungnahme, wie die Gremiengeschäftsstelle des RBB mitteilte.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"