Urheberrecht: GEMA verklagt KI-Unternehmen Suno | ABC-Z
Mit der KI-Anwendung Suno können Nutzer Songs generieren. Die GEMA wirft den Betreibern vor, dafür bekannte Werke zu nutzen, ohne die Künstler zu bezahlen. Sie hat nun Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
Der Musikrechteverwerter GEMA geht gegen ein weiteres KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht.
Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs verarbeitet zu haben. Diese habe Suno „systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen“. Nutzer der Premium-Version des KI-Tools müssen eine Abogebühr zahlen.
Mit Suno können durch einfache Angaben Musikstücke erstellt werden. Nach Ansicht der GEMA entstehen dabei Ergebnisse, die „in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken übereinstimmen“. Genannt werden unter anderem Songs von Alphaville (Forever Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian (Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).
Nicht nur berühmte Musiker betroffen
Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagte: „Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt.“
Dazu komme dann noch erschwerend, dass die Ergebnisse mit den von Menschen geschaffenen Werken konkurrieren und ihnen die wirtschaftliche Grundlage entziehen.
GEMA-Klage gegen OpenAI
Bereits im vergangenen November hatte die GEMA in einem ähnlichen Fall geklagt. Damals ging es gegen OpenAI, die Firma hinter ChatGPT. Bei der Auseinandersetzung ging es um Songtexte.
Die GEMA vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern – Komponisten, Textdichter oder Musikverlage – sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.