Berliner Wahlleiter: „Rechne mit Verfassungsklagen“ wegen Briefwahl-Frist | ABC-Z

Problematische Briefwahl-Frist
Berliner Wahlleiter: „Rechne mit Verfassungsklagen“
13.01.2025, 16:43 Uhr
Bei der diesjährigen Bundestagswahl läuft kaum etwas wie gewohnt. Starke Einschränkungen müssen Briefwähler hinnehmen, vor allem, wenn sie im Ausland leben. Der Berliner Wahlleiter stellt sich deshalb vorsorglich auf Klagen ein. Für die Zukunft schlägt er eine Änderung am Gesetz vor.
Angesichts der kurzen Rücksendefrist der Briefwahlunterlagen zur vorgezogenen Bundestagswahl erwartet der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler Verfassungsklagen. „Der besondere Fall ist dieses Mal, dass es nur einen 14-Tageszeitraum für die Briefwahl gibt“, sagte er ntv/RTL. Das betreffe nicht nur Wahlberechtigte, die noch unentschlossen sind. Vor allem für Deutsche im Ausland werde die Zeit knapp.
„Jetzt werden bis Anfang Februar die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Bürger müssen sich aber noch gedulden, bis feststeht, welche Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen“, erklärte Bröchler. Die Unterlagen zur Stimmabgabe werden schließlich erst am 10. Februar verschickt. Ausgezählt werden die Stimmen am 23. Februar. Für den internationalen Postversand sei der Zeitraum zwischen Erhalt und Rücksendung damit sehr knapp: „Da rechne ich damit, dass es Klagen geben wird“, so der Berliner Wahlleiter.
Vor der Bundestagswahl am 23. Februar spricht Pinar Atalay unter dem Titel „RTL Direkt spezial: Der Kandidatencheck“ mit allen Spitzenkandidaten der Parteien:
- Di., 14.1., 22.15 Uhr: „RTL Direkt spezial“ mit Robert Habeck (Grüne)
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Mi., 15.1., 22.15 Uhr: „RTL Direkt spezial“ mit Olaf Scholz (SPD)
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Do., 16.1., 22.15 Uhr: „RTL Direkt spezial“ mit Friedrich Merz (CDU)
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Mo., 20.1., 22.15 Uhr: „RTL Direkt spezial“ mit Alice Weidel (AfD)
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Mo., 17.2., 22.15 Uhr: „RTL Direkt spezial“ mit Christian Lindner (FDP)
Bröchlers Ansicht zufolge sollte die gesetzliche Grundlage für die Neuwahlen diskutiert werden. Die 60-Tage-Frist zwischen Auflösung des Bundestags und der Neuwahl erscheint ihm zu kurz: „Nach der Wahl sollte man sich die Zeit nehmen, über die 60-Tage-Regelung nachzudenken“, sagte Bröchler. „Man müsste auch darüber diskutieren, ob künftig in den Botschaften oder Konsulaten gewählt werden darf.“
Bisher müssen diejenigen, die dauerhaft im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, so bald wie möglich die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Damit wird automatisch der Antrag auf Briefwahl gestellt und ein entsprechender Wahlschein versendet, sobald dies möglich ist.
Bröchler erwartet, dass die vorgezogene Bundestagswahl dennoch relativ reibungslos vonstattengeht. „Wir können zu 80 Prozent davon ausgehen“, sagte er ntv/RTL weiter. „Die Landeswahlleitung und die Bezirke sind gut vorbereitet. Wir haben die Prozesse im Auge und wissen auch, wo mögliche Risiken liegen.“ Die Wahlhelfer würden trotz der Kürze der Zeit gut vorbereitet werden. Die Polizei sei vorbereitet, auf mögliche Fälle von Wahlmanipulation zu reagieren, sagte er weiter.