Verkehr

Folgen – Fahrt unter Rauschmitteln | ABC-Z


Hallo, willkommen im Forum!

Der Einfachheit halber stürze ich mich ohne Geschwafel auf Deine Fragen:

Zitat (TypMitFahrrad @ 07.01.2025, 23:10) *

1. Falls der Konsum eines Betäubungsmittels nachgewiesen werden kann erfolgt automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis und die Aufforderung zur MPU, oder?

Wenn ein Betäubungsmittel (außer Cannabis) festgestellt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine MPU musst Du nur vorlegen, wenn Du wieder eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest.

Zitat (TypMitFahrrad @ 07.01.2025, 23:10) *

2. Im Falle einer MPU muss Person X ebenfalls Abstinenznachweise für BTM sowie Alkohol erbringen? Was passiert, wenn er doch unter 0,5 Promille im Blut ist – ebenfalls Nachweise für Alkoholabstinenz?

Das kommt auf den Einzelfall an und lässt sich pauschal nicht beantworten. Ob eine Abstinenzpflicht besteht, hängt vom Konsummuster ab. Zu erwarten wäre bei Dir eine MPU mit Drogenfragestellung. Zu dem Thema kennen sich andere besser aus als ich. Wenn Abstinenz, heißt das allerdings Abstinenz – und 0,3 o/oo sind nicht abstinent. wink.gif

Zitat (TypMitFahrrad @ 07.01.2025, 23:10) *

3. Muss Person X mit einer Strafanzeige rechnen, wenn der Konsum nachgewiesen wird oder handelt es sich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit? Der Besitz kann ihm ja nicht nachgewiesen werden.

Es kann sein, dass ein Verfahren wegen BTM-Besitz eingeleitet wird, das wird aber aus dem von Dir genannten Grund meistens eingestellt.

Zitat (TypMitFahrrad @ 07.01.2025, 23:10) *

4. Falls es zu einer Strafanzeige kommt, muss er ggf. sogar mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Nicht, wenn es nicht weitere Verdachtsmomente für eine Straftat gibt.

Zitat (TypMitFahrrad @ 07.01.2025, 23:10) *

5. Person X gab der Polizeibeamtin seine Rufnummer. Kann es sein, dass die Polizei den Standort des Handys orten kann?

Nein, und sie darf es auch nicht.

MfG
Durban

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"