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Restmüll, Kindergeld, ÖPNV: Das ändert sich 2025 | ABC-Z

Neues Jahr, neue Regeln, neue Preise

Das ändert sich 2025


Bild: IMAGO/Panthermedia/Zerbor

Das neue Jahr bringt viele Preissteigerungen: beim Briefporto, Zugtickets oder CO2-Preis. Aber an vielen Stellen gibt es auch mehr Geld. Diese Änderungen treten im neuen Jahr in Kraft.

Keine Kleider mehr in den Restmüll

Ab Januar schreiben überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinien vor, dass Textilien getrennt gesammelt werden müssen, um die Recyclingquoten zu erhöhen. Altkleider sollen also nicht mehr im Restmüll landen. Die Textilien sollen stattdessen in den Altkleidercontainer. Das können jene Container sein, die schon jetzt zum Stadtbild gehören sowie jene, die öffentliche Versorger zusätzlich aufstellen, wie etwa der Südbrandenburgische Abfallzweckverband es plant.

Anders als oft dargestellt, bedeutet die neue Regelung nicht, dass es verboten ist, seine verschlissenen Kleidungsstücke in den Restmüll zu werfen. Das ist weiterhin möglich und auch nicht strafbar. Es wird aber nicht mehr empfohlen, denn was im Restmüll landet, wird nur verbrannt und nicht recycelt.

Bleihaltige Zahnfüllungen verbannt

Amalgam-Zahnfüllungen dürfen ab Januar 2025 nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn solche Füllungen medizinisch unbedingt erforderlich sind.

Brief- und Paketporto steigt

Für einen Standardbrief steigt das Porto zum Januar 2025 von 85 auf 95 Cent. Genauso teuer wird dann auch der Versand einer Postkarte – eine Preissteigerung um 25 Cent. Kompaktbriefe kosten ab Januar 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro, und Maxibriefe 2,90 Euro.

Auch Pakete für Privatkunden werden teurer: Der Versand eines Pakets bis fünf Kilogramm wird künftig 7,69 Euro statt 6,99 Euro kosten.

Alte Briefmarken behalten ihre Gültigkeit, der Differenzbetrag zum neuen Porto muss auf den Sendungen aber durch Marken mit entsprechendem Wert ergänzt werden. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen. Standardmäßig werden Briefe künftig in der Regel am übernächsten Werktag nach Einlieferung zugestellt.

Hotel-Meldepflicht entfällt für deutsche Staatsangehörige

Die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft [tagesschau.de]. Ab Januar müssen inländische Hotelgäste ihre Meldedaten nicht mehr hinterlegen – weder handschriftlich noch digital. Dies ist ein Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes der Bundesregierung. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen, sie müssen weiterhin einen Papiermeldeschein ausfüllen.

Weichmacher aus Plastikverpackungen verbannt

Der Einsatz des Weichmachers Bisphenol A (BPA) darf ab 2025 laut EU-Vorgaben nicht mehr in Lebensmittelverpackungen [bund.net] wie Konservendosen, Trinkflaschen oder Plastikverpackungen verwendet werden. Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen sowie Hormonhaushalt und Immunsystem nicht zu gefährden.

Strengere Regeln für ältere Kaminöfen

Für Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, endet zum Jahresende eine Übergangsfrist: Ab 1. Januar 2025 müssen sie die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten [bmuv.de].

Das bedeutet, sie dürfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Entspricht der Ofen nicht den aktuellen Emissionsgrenzen, muss er ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Angebotspflicht für dynamische Stromtarife kommt

Ab 2025 müssen Stromanbieter Tarife anbieten, die sich mindestens stündlich ändern und an den aktuellen Strombörsenpreis gekoppelt sind: so genannte dynamische Stromtarife. Verbraucher können dadurch hohe Stromverbräuche auf Zeiten legen, in denen der Bedarf gering und damit der Preis je Kilowattstunde niedrig ist.

Für Haushalte mit hohen und flexiblen Verbräuchen, etwa wenn Elektroautos oder Wärmepumpen betrieben werden, könne dies einen Mehrwert bedeuten, so die Verbraucherzentrale.

Steuerentlastung für Hobbybrauer

Wer Bier zum eigenen Konsum herstellt, darf ab 2025 pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen. [bdz.eu]. Bisher waren es 200 Liter. Für Hobbybrauer bedeutet die Reform eine Erleichterung durch weniger Bürokratie und weniger Steuern.

Elektronische Patientenakte

2025 wird jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumenten- und informationsaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen erleichtert werden.

Elektronische Rechnung

Ab 2025 gilt die Verpflichtung von Unternehmern zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung im Zahlungsverkehr mit anderen inländischen Unternehmen. [ihk.de]. Wegen des Aufwands bei der Umsatzung gelten für Rechnungsaussteller Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027. Ausnahmen von der Rechnungspflicht gelten für Rechnungsbeträge unter 250 Euro sowie für Fahrausweise.

Digitaler Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge müssen ab Januar 2025 größtenteils nicht mehr auf Papier unterschrieben werden [bundestag.de], auch Arbeitszeugnisse sind komplett digital möglich. Zwar muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterhin über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren. Dafür genügt aber schon jedes elektronische Format, sofern es ausdruckbar ist, also etwa eine E-Mail oder ein Fax. Die Neuregelung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes.

Symbolbild: Mindestlohn (Quelle: dpa)

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,82 Euro erhöht [bundesregierung.de]. Derzeit liegt er bei 12,41 Euro.

Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben

Da ab Januar 2025 der Mindestlohn angehoben wird, steigt auch die Verdienstgrenze bei Minijobs [bmas.de] von 538 auf 556 Euro im Monat beziehungsweise auf 6.672 Euro im Jahr. Die maximale Arbeitszeit bei Minijobs liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden pro Monat.

Höherer steuerlicher Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – soll 2025 auf 12.084 Euro erhöht werden [bundesregierung.de]. Derzeit beträgt er 11.784 Euro. 2026 soll der Grundfreibetrag dann auf 12.336 Euro steigen.

Neue Berechnung der Grundsteuer

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätze der Gemeinden erhoben. Mehr Informationen für Brandenburg gibt es hier, für Berlin hier.

Mehr Wohngeld

Das staatliche monatliche Wohngeld für Menschen mit niedrigen Einkommen steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent [bundesregierung.de].

Dabei handelt es sich um die automatische Anpassung an die Preis- und Mietenentwicklung, die alle zwei Jahre erfolgt. Insgesamt haben in Deutschland derzeit rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Etwas mehr Kindergeld

Ab Januar 2025 erhalten Familien fünf Euro mehr Kindergeld [tagesschau.de] pro Monat und Kind erhalten – statt wie bisher 250 Euro sind es dann 255 Euro monatlich. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden.

Weniger Geld für Asylbewerber

Für ihren Lebensunterhalt bekommen Asylbewerber in Deutschland ab 2025 weniger Geld [bundesregierung.de]. Die monatlichen Bedarfssätze sinken abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.

Die Regelung gilt für Asylbewerber, die sich seit weniger als 36 Monaten in Deutschland aufhalten. Wer länger da ist, bekommt weiterhin genau so viel Geld wie auch 2024.

Elektronische Gesundheitskarte für Versicherte der Krankenkassen (Quelle: dpa/Jan Tepass)

Höhere Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung steigt 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent [tagesschau.de].

Außerdem steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung im Januar um 0,2 Prozentpunkte [tagesschau.de].

Höhere Mindestvergütung für Azubis

Wer 2025 eine Ausbildung beginnt, für den gelten erhöhte monatliche Mindestvergütungen [bibb.de]: 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 805 Euro im zweiten, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ist der Betrieb tarifgebunden, muss mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung gezahlt werden.

VBB: Bus- und Bahnfahren wird teurer

Zum 1. Januar 2025 steigen die Preise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Der Einzelfahrausweis Berlin AB wird dann 3,80 Euro kosten, als günstigere Alternative wird weiterhin die 4-Fahrten-Karte Berlin AB mit 2,90 Euro pro Fahrt angeboten. Der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin ABC erhöht sich auf 4,70 Euro.

Tickets zur Entwertung, die man schon erworben hat, behalten noch bis zum 30. Juni 2025 ihre Gültigkeit. Wahlweise können sie zur Erstattung beim ausstellenden Verkehrsunternehmen eingereicht werden.

Das Deutschlandticket wird teurer

Aus dem 49-Euro-Ticket wird zum Jahreswechsel für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer das 58-Euro-Ticket. Bundestag und Bundesrat haben der Gesetzesänderung zugestimmt, dabei geht es um eine finanzielle Absicherung staatlicher Zuschüsse.

Sozialticket in Berlin wird teurer

Das Sozialticket für den ÖPNV in Berlin wird 2025 weitergeführt – ab 1. April wird es allerdings teurer. Es soll dann 19 Euro statt bisher neun Euro monatlich kosten. Die Zustimmung des VBB-Aufsichtsrats zu der Erhöhung gilt als Formsache.

ARD strahlt ihre Programme via Satellit nur noch in HD aus

Die ARD stellt zum 7. Januar 2025 die Verbreitung ihrer Satelliten-Programme in Standardauflösung ein – zugunsten des hochaufgelösten Bildsignals. Was es dabei zu beachten gilt, gibt es hier zum Nachlesen.

Letzte Runde Führerscheintausch

Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen [bundesregierung.de] – es sei denn, er oder sie ist vor 1953 geboren. Den neuen Führerschein im Kartenformat gibt es gegen eine Gebühr von 25,30 Euro. Wer den Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen.

Neue Abgasnorm bei Motorrädern

Ab Januar dürfen nur noch Motorräder erstmalig zugelassen werden, die der neuen Euro-5+-Abgasnorm entsprechen [adac.de]. Die Norm baut auf dem bestehenden Euro-5-Standard auf, beinhaltet aber zusätzliche Anforderungen, darunter strengere Haltbarkeitstests der Katalysatoren sowie erweiterte Überwachungsmöglichkeiten für abgasrelevante Komponenten. Für kleine Fahrzeugbestände können Ausnahmen beantragt werden.

Neue Flugverbindungen am BER

Mit dem Sommerflugplan ab Ende März 2025 baut Eurowings das Angebot am BER aus. Als Flugziele hinzu kommen: Bilbao und Jerez de la Frontera in Spanien, Korfu in Griechenland, Faro in Portugal, Newcastle in England. Zudem werden Mallorca, Malaga, Heraklion, Rhodos, Graz, Helsinki, Nizza, Kos, Split, Jerewan und Erbil künftig häufiger angeflogen.

Neue Prüfpflicht für Wohnwagen und Wohnmobile

Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden [adac.de]. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden. All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann ist der Check verpflichtend nachzuweisen und muss in der Folge alle zwei Jahre ab Prüftermin erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das Gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.

Wer der neuen Prüfpflicht für Fahrzeuge nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen: je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro 60 Euro.

Pässe und Personalausweis mit Digitalbild

Um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, muss man ab Mai 2025 kein Passbild mehr beim Amt abgeben, stattdessen soll es genügen, ein digitales Passfoto zu übermitteln [personalausweisportal.de]. Außerdem sollen Reisepässe und Personalausweise mit der Post zugestellt werden können, die Abholung bei der Behörde entfällt.


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