Böllerverbot in München: Das sind die Verbotszonen 2024 | ABC-Z
München – Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sei vorrangig, argumentiert die Stadt heuer wieder. Daher gelte es, auch zum Jahreswechsel 2024/25 erneut das Böllern innerhalb Münchens zu verbieten. Das dürfte so manchem Feuerwehr- und Polizeieinsatz in der Silvesternacht zuvorkommen.
In München gibt es zwei verschiedene Verbotszeiten. Im Stadtkern ist das Verbot von 31. Dezember 2024, 21 Uhr, bis Mittwochmorgen, 1. Januar 2025, 2 Uhr gültig. Digitale Infoscreens im Nahverkehr und Schilder mit Piktogrammen sollen auf die Verbotszonen hinweisen. Keine Raketen, keine Böller.
Geltende Bereiche des Feuerwerksverbots in München
In den folgenden Straßen und Plätzen gilt das Feuerwerksverbot zu Silvester:
- Marienplatz: Vom Marienplatz bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
- Rindermarkt: Vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
- Rosenstraße: Bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
- Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), einschließlich angrenzender Stichstraßen.
- Karlsplatz (Stachus): Westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße.
- Weinstraße: Bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, einschließlich angrenzender Stichstraßen.
- Dienerstraße: Bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
Feuerwerk an Silvester: Was ist in der Verbotszone erlaubt und was nicht?
Mitführen, Abbrennen und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2 und höher ist untersagt. Ausnahme: Wunderkerzen, Knallerbsen und andere Gegenstände der Kategorie F1 sind weiterhin erlaubt.
Anwohner dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnungen transportieren oder von dort in Bereiche außerhalb der Verbotszone bringen.
Generelles Böllerverbot in München nicht möglich, Bußgelder bis zu 50.000 Euro
Innerhalb des Mittleren Rings gilt am letzten Tag des Jahres und am ersten Tag des neuen Jahres ein absolutes Böllerverbot. Anders gesagt: Erlaubt ist alles, was nicht knallt, wie etwa Feuerwerksfontänen oder natürlich auch ausschließlich abbrennendes Feuerwerk wie Raketen.
Das gilt allerdings nicht für den Viktualienmarkt. Da der Markt verwinkelt und eng ist, würden verirrte Raketen an den Ständen große Brandschäden anrichten. Daher sind diese am Viktualienmarkt auch verboten.
Ein generelles stadtweites Verbot ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wer sich nicht an die Verbote hält, müsse mit Bußgeldern rechnen, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt, bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Es gelte schließlich, die Menschenmengen zu schützen, die sich traditionell an Silvester am Marienplatz und dessen Umgebung versammeln.
Die Leiterin Kreisverwaltungsreferats (KVR) Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) sah sich bereits 2023 mit der Allgemeinverfügung zum Böllerverbot mit guten Argumenten im Recht. In der Vergangenheit sei es schließlich sehr oft zu gefährlichen Situationen mit der Böllerei gekommen. Das Böller- und Raketenverbot zum Jahreswechsel sei gemeinsam mit der Polizei erarbeitet worden. Sie wollen allen Münchnern, die den Jahreswechsel feiern, “ein sicheres Gefühl vermitteln”.
Auch wenn es erlaubt ist: An diesen Orten sollte man auf Feuerwerk und Böller verzichten
An einigen beliebten Orten in München herrscht zwar kein Böllerverbot, dennoch wird darum gebeten, dort auf Knallerei und Feuerwerk zu verzichten.
- Englischer Garten: Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet darum, auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten – insbesondere am Chinesischen Turm und Japanischen Teehaus – aufgrund erhöhter Brandgefahr.
- Residenz und Nymphenburger Schlosspark: Diese Bereiche sind an Silvester nicht zugänglich.
- Tierpark Hellabrunn: Auch hier sollte aus Rücksicht auf die Tiere auf Feuerwerk verzichtet werden.
Generell ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder brandempfindlichen Gebäuden wie etwa Fachwerkhäusern das Anzünden von Pyrotechnik bundesweit verboten.