VW-Dieselskandal: Ex-VW-Chef Winterkorn stellt Antrag auf Befangenheit des Richters | ABC-Z
Der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn lehnt in seinem Strafverfahren zur Dieselaffäre den Richter als befangen ab. In einem Schreiben an das Landgericht Braunschweig erklären seine Anwälte, dass das Vertrauen ihres Mandanten in die Unvoreingenommenheit des Richters durch dessen Verhalten beeinträchtigt worden sei. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.
Die Anwälte Winterkorns kritisieren, dass der Prozess für Februar 2025 neu angesetzt wurde, noch bevor eine gerichtlich angeordnete Untersuchung von Winterkorns Gesundheitszustand stattgefunden habe. Das Landgericht hatte kürzlich bekannt gegeben, dass der Neustart des Verfahrens für den 4. Februar mit 89 geplanten Terminen vorgesehen sei.
Mit dem Antrag auf Befangenheit steht der Prozessbeginn nun erneut infrage. Das Verfahren ist bereits zweimal aufgrund des gesundheitlichen Zustands von Winterkorn ausgesetzt worden. Ursprünglich sollte der Prozess im Februar 2021 beginnen. Dem damaligen Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Skandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Er weist sämtliche Vorwürfe zurück.
VW hatte 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben,
Diesel-Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese sorgte
dafür, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand zwar
einhielten, auf der Straße aber ein Vielfaches dieser giftigen Abgase
ausstießen. Winterkorn musste seinen Posten abgeben. Der Skandal löste
eine Vielzahl von Prozessen aus.
Im Juni 2023 wurde der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert
Stadler, vom Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe und einer
millionenschweren Geldauflage verurteilt.