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Gericht erlaubt frühere Rückkehr eines der mächtigsten Clan-Bosse Deutschlands | ABC-Z

Mahmoud Al-Zein , bekannt als „Der Pate von Berlin“, gilt als einer der einflussreichsten Clan-Bosse in Deutschland. Nach seiner Flucht in die Türkei 2021 – um einer Abschiebung zu entgehen – wurde über ihn eine Einreisesperre nach Deutschland verhängt, die ursprünglich sieben Jahre betragen sollte. Kürzlich wurde diese jedoch auf viereinhalb Jahre reduziert, wodurch Al-Zein bereits im Sommer 2025 nach Deutschland zurückkehren könnte. Das berichtet die „Bild“.

Al-Zein, der in seinem 2020 veröffentlichten Buch „Der Pate von Berlin: Mein Weg, meine Familie, meine Regeln“ tiefe Einblicke in seine kriminellen Netzwerke gibt, steht an der Spitze eines Clans mit etwa 3000 Mitgliedern in Deutschland. Der Clan ist für schwere Straftaten bekannt und wird von den Behörden der Organisierten Kriminalität zugeordnet. In seinem Buch betont Al-Zein seine Autorität und die „Regeln des Respekts“ innerhalb und außerhalb seines Clans: „Wenn die Grenze des Respekts überschritten wird, fließt Blut.“

 Al-Zein müsste zunächst ein Visum beantragen

Die Einreisesperre war von Berliner Behörden verhängt worden, doch ein gerichtlicher Vergleich ermöglichte die Verkürzung. Gerichtssprecher Stephan Groscurth erklärte jedoch, dass dies nicht automatisch eine Rückkehr nach Deutschland bedeute. Al-Zein müsste zunächst ein Visum beantragen, wobei geprüft werde, welche Vorwürfe gegen ihn vorlägen.

Al-Zeins kriminelle Karriere begann bereits nach seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 1982. Als angeblich staatenloser Kurde beantragte er Asyl, wurde jedoch abgelehnt und geduldet. Er baute ein kriminelles Netzwerk auf, das sich auf das Rotlichtmilieu und Drogenhandel konzentrierte, während er offiziell von Arbeitslosengeld lebte. Zwischen 1985 und 2008 verbrachte er insgesamt acht Jahre in Haft, und zwischen 2005 und 2021 wurde er knapp 70 Mal als Tatverdächtiger registriert und elfmal verurteilt.

Der Fall sorgt für Diskussionen, da anderen Menschen in Deutschland in deutlich weniger problematischen Situationen keine ähnliche Nachsicht gewährt wird. Beispielsweise stehen in Niedersachsen 10 dringend benötigte kolumbianische Pflegekräfte vor der Abschiebung.

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