Steigende Abgabenlast 2025: Nun erhöht auch die Barmer den Zusatzbeitrag kräftig | ABC-Z
Steigende Abgabenlast 2025
Nun erhöht auch die Barmer den Zusatzbeitrag kräftig
20.12.2024, 18:39 Uhr
Und weiter geht der Reigen der Beitragserhöhungen. Auch Deutschlands zweitgrößte Krankenkasse – die Barmer- erhöht den Zusatzbeitrag um 1,1 Prozentpunkte im Jahr 2025 auf dann 3,29 Prozent.
Deutschlands zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse mit rund 8,5 Millionen Versicherten, die Barmer, hat heute den Zusatzbeitragssatz für 2025 festgelegt. Er beträgt ab Januar 3,29 Prozent (2,19 Prozent 2024) und liegt damit über dem amtlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Der Barmer-Beitragssatz beträgt damit im kommenden Jahr 17,89 Prozent.
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Die derzeit teuersten Krankenkassen sind die Knappschaft (19 Prozent), BKK Wirtschaft und Finanzen (18,59), BKK Pfalz (18,5 Prozent), die Bahn-BKK und die BKK Gildemeister mit einem Gesamtbeitrag von 18,0 Prozent. Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist bislang die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 16,44 Prozent (Zusatzbeitrag 1,84 Prozent).
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.