Wirtschaft

Kurz nach Durchsuchungen: Bauunternehmer Christoph Gröner in der Privatinsolvenz | ABC-Z

Gerade erst hatten Polizei und Staatsanwaltschaft in Leipzig die Büroräume der Gröner-Unternehmensgruppe durchsucht. Einen Tag später ist Baulöwe Christoph Gröner auch privat pleite. Das Amtsgericht Leipzig beschloss die Eröffnung eines entsprechenden Insolvenzverfahrens.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gegen Verantwortliche des Bauunternehmens Gröner eingeleitet. Am Mittwochmorgen hatte die Leipziger Polizei die Geschäftsräume der Gesellschaften und die Wohnanschriften der Verantwortlichen durchkämmt – mit dem Ziel, Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen zu finden, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu bestimmen.

Zudem wird dem Unternehmen vorgeworfen, Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht fristgerecht an die jeweilige Krankenkasse abgeführt zu haben. Die Ermittlungen laufen seit August 2024.

Zuvor hatte das Unternehmen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zurückgewiesen. „Soweit sich aus den uns vorliegenden Durchsuchungsbeschlüssen allein ergibt, dass wegen des Vorwurfes der Insolvenzverschleppung ermittelt wird, weisen wir diesen Vorwurf entschieden als unbegründet zurück und gehen sicher davon aus, dass die Ermittlungen zu keinem anderen Ergebnis gelangen werden“, teilte der Anwalt des Unternehmens mit.

Insolvenzverfahren beschlossen

Einen Tag nach der Razzia befand sich Christoph Gröner auch privat in der Insolvenz. Am Donnerstagmittag hat das Amtsgericht in Leipzig ein entsprechendes Insolvenzverfahren beschlossen. „Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam“, heißt es in dem Beschluss. Zuerst berichtete „Business Insider“.

Bereits im August hatte das Amtsgericht Leipzig ein vorläufiges Insolvenzverfahren zur Gröner Group GmbH eröffnet. Der Antrag wurde kurze Zeit später wieder aufgehoben. Hintergrund waren laut Medienberichten Rückstände bei Krankenkassenbeiträgen.

Korrektur, 19. Dezember 2024: In einer vorherigen Version des Artikels hatten wir berichtet, dass Christoph Gröner die Privatinsolvenz beantragt habe. Herr Gröner legt aber Wert darauf, dass er selbst keinen solchen Antrag gestellt hat, sondern es sich lediglich um ein durch Fremdantrag eines Gläubigers eingeleitetes vorläufiges Insolvenzverfahren handele. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

dpa/dvz

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