Das merkwürdige Versteckspiel um die E-Mails, die Olaf Scholz als Finanzminister schrieb | ABC-Z
Der Umgang mit Mailfächern aus seiner Zeit als Finanzminister bringt den Bundeskanzler in Erklärungsnot. Interne Unterlagen belegen, dass die Bundesregierung verschleierte, dass die Mails noch existieren. Jetzt versucht sie, die Dateien vor Einsichtnahme abzuschotten. Ein Experte ist bestürzt, CDU und Grüne üben Kritik.
Die verräterische Mail stammt vom 16. November 2022, geschrieben von einem Bediensteten im Referat für IT-Betreuung im Bundesfinanzministerium. Ihr Thema: die dienstlichen Mailpostfächer des früheren Finanzministers Olaf Scholz (SPD) und seiner Büroleiterin Jeanette Schwamberger.
Die Mailfächer seien „weiterhin im System vorhanden“, bestätigte der Mann aus dem IT-Referat seinen Kollegen. Nein, man habe „keine automatische Löschung veranlasst“. Eine Rücksprache mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) – einer dem Ministerium unterstehenden Anstalt – habe das bestätigt.
Die Mail liegt WELT vor, zusammen mit weiterer interner Korrespondenz aus dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt. Die Unterlagen legen nahe, dass sowohl das Bundeskanzleramt unter SPD-Mann Scholz wie das Finanzressort unter seinem damaligen Chef Christian Lindner (FDP) lange Zeit verbergen wollten, was mit den Mails passiert war, die der heutige Regierungschef als Finanzminister geschrieben und empfangen hatte. Auf Fragen von Abgeordneten und Journalisten nach dem Verbleib der Postfächer hatten sowohl Finanzministerium wie Kanzleramt immer wieder nur ausweichend reagiert – obwohl klar war, dass die Dateien noch vorlagen.
Zu Beginn der Ampel-Koalition galten Scholz und Lindner noch als Partner, die konstruktiv zusammenarbeiteten. Heute bringt der Fall beide Männer in Erklärungsnot. Im Fall des Finanzministeriums steht sogar der Verdacht des Prozessbetrugs im Raum – ein Strafvergehen.
Jetzt ist nicht mehr zu leugnen, dass die Postfächer noch existieren. Und nun versucht das Finanzressort unter der Führung des neuen Finanzministers und Scholz-Vertrauten Jörg Kukies (SPD), die Scholz-Mails pauschal von der Einsicht abzuschotten. Auch das wäre laut Experten ein Verstoß gegen geltendes Recht.
„Davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist“
Das Vorgehen der Behörden stößt jetzt sowohl bei der oppositionellen CDU als auch bei den mitregierenden Grünen auf Kritik: „Hier wurde mit uns über Monate hinweg ein Versteckspiel getrieben“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer WELT. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist“, fügte er hinzu. „Bezüglich der korrekten Veraktung und anschließenden Archivierung von Vorgängen gibt es offenkundig weiterhin großen Handlungsbedarf“, kommentierte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz den Vorgang.
Es waren Recherchen dieser Redaktion, die den Mailaustausch auslösten, in dem die Bediensteten im Finanzministerium im November 2022 die Frage des Verbleibs der Scholz-Postfächer erörterten.
Einige Wochen zuvor hatte WELT auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu Schreiben beantragt, die Scholz und seine Büroleiterin betreffend den Hamburger Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal verschickt oder empfangen hatten. Es ging also um die Aufarbeitung von offenkundig illegalen Deals der Warburg-Bank zu Lasten der Staatskasse – und um die Millionensummen, die die Hamburger Behörden unter dem damaligen Ersten Bürgermeister Scholz der Bank erlassen hatten. Seit Ende 2020 versucht ein Untersuchungsausschuss in der Hansestadt die Rolle des SPD-Politikers in der Affäre zu ergründen, der bereits Anfang 2018 die Stadt verlassen hatte, um in Berlin Finanzminister zu werden.
Das Finanzministerium antwortete ausweichend
Den IFG-Antrag vom Sommer 2022 prüfte das Bundesfinanzministerium fast zwei Monate lang und kam dann zu dem Ergebnis, dass Cum-Ex-Mails von Scholz oder Schwamberger nicht vorlägen. Aus Ermittlungsakten war freilich bekannt, dass zumindest Schwamberger solche Mails verschickt hatte; also stellte sich die Frage, ob einzelne Mails oder das komplette Postfach von Scholz gelöscht worden seien. Weil das Finanzressort darauf nur ausweichend antwortete, verklagte diese Redaktion die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Auskunft.
Am Ende wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab. Aus Sicht der Richter hatte das damals noch von Lindner geführte Ministerium glaubhaft gemacht, dass zu einer „behaupteten Vernichtung“ von Mails „keine Informationen in Akten oder Vorgängen“ der Behörde vorhanden seien.
Das stützte sich offenkundig auch auf einen Schriftsatz, den die renommierte Kanzlei Redeker Sellner Dahs im Mai 2023 für die Bundesregierung vorgelegt hatte. „Soweit es um das E-Mail-Postfach des ehemaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Scholz und seiner heutigen Büroleiterin geht, kann die Antragsgegnerin zur Frage des Vorhandenseins bestimmter E-Mails oder gar zur bisher nur vom Antragsteller unterstellten Löschung dieser E-Mails keine Auskunft erteilen, da ihr hierzu keine verschriftlichten oder aktenkundigen Informationen vorliegen“, behauptete die Anwaltskanzlei.
Das beißt sich nun mit der internen Mail vom 16. November 2022, in der sehr wohl das Thema der möglichen Löschung der Scholz-Mails schriftlich erörtert wurde – damals als Reaktion auf die Anfrage dieser Redaktion. Statt ausweichend zu reagieren, hätte das Finanzministerium also wahrheitsgemäß antworten können, dass die Mails noch vorliegen – wenn auch offenbar beim ITZ Bund, einem IT-Dienstleister der Bundesregierung, der dem Finanzressort untersteht.
Der Anwalt Christoph Partsch, der für WELT die Klage auf Auskunft betreut hatte, spricht darum heute von „Prozessbetrug“, einem möglichen Strafdelikt. Der Anwalt Gernot Schiller von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs weist den Vorwurf zurück. Er könne ihn „nicht im Ansatz nachvollziehen“. Zur Begründung verwies er auf das Finanzministerium; das ließ Fragen bisher unbeantwortet.
Als Olaf Scholz im Dezember 2021 vom Finanzressort in der Berliner Wilhelmstraße in das sieben Autominuten entfernte Kanzleramt am Platz der Republik wechselte, hatte er offenkundig veranlasst, dass die Mailfächer an seinem vorigen Arbeitsplatz nicht vernichtet werden. Ein enger Scholz-Mitarbeiter habe ausdrücklich darum gebeten, erzählt man sich im Ministerium.
Mit der Nicht-Löschung wich das Ministerium von den üblichen Prozeduren ab. Bei „Personalabgängen“ würden Mailfächer normalerweise gelöscht, hielt ein Bediensteter des Finanzministeriums im Zusammenhang mit den Scholz-Mails Anfang September 2022 fest, fügte jedoch hinzu: „Auf Antrag hin kann die Löschung von Postfächern nach Abgang aber temporär aufgeschoben werden.“
Nur „auf Antrag“ kann die Löschung aufgeschoben werden
Warum wurde im Fall des Abgangs von Scholz die Nicht-Löschung gewählt? Das Abgeordnetenbüro von Scholz verwies „zuständigkeitshalber“ an das Bundespresseamt. Das ließ Fragen bisher unbeantwortet.
Sicher ist, dass die oppositionelle CDU bereits Anfang Dezember 2021 öffentlich mit dem Gedanken spielte, auch im Bundestag einen Cum-Ex-Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wäre es dazu gekommen und wäre publik geworden, dass Mails gelöscht wurden, hätte das hässliche Schlagzeilen produzieren können.
Allerdings wollte der SPD-Politiker offenkundig zugleich vermeiden, dass die Öffentlichkeit von der Weiterexistenz seiner Mails erfuhr oder Bürger gar Einsicht beantragen könnten.
Auch das für den Kanzler zuständige Bundespresseamt antwortete im Dezember 2022 jedenfalls nur ausweichend auf Fragen nach dem Verbleib seiner Mails; sein Abgeordnetenbüro reagierte gar nicht. „Das Bundeskanzleramt verfügt über keine Kopie des dienstlichen E-Mail-Postfachs des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz im Bundesfinanzministerium“, teilte das Bundespresseamt lediglich mit – in einer Antwort, die laut einer internen Mail zuvor ausdrücklich mit dem Büro des Kanzlers abgestimmt werden sollte.
Auch das Finanzministerium war laut der Korrespondenz in die Abstimmung der Antwort auf die Presseanfrage involviert. Dort ging damals eine Vorlage zu der Causa „Mailfächer Scholz“ bis hinauf zu Staatssekretär Steffen Saebisch, einem FDP-Mann und Vertrauten von Christian Lindner.
Offenkundig war der Umgang mit den Dateien ein Politikum. Nicht zum ersten Mal ging es um eine Grundsatzfrage: Gehören Akten und dienstliche Mails den Regierenden – oder nicht doch der Allgemeinheit?
Eigentlich garantiert das Informationsfreiheitsgesetz seit fast 20 Jahren für amtliche Korrespondenz unter bestimmten Voraussetzungen Einsichtsrechte von Bürgern. Umstandslose Löschungen von Dokumenten sind generell unzulässig – ausgenommen für Papiere und Dateien „ohne Informationswert“. Laut Gesetz müssen die Bundesbehörden überdies „alle Unterlagen, die bei ihnen vorhanden sind“ und die nicht mehr benötigt werden, dem Bundesarchiv anbieten – statt sie einfach zu löschen.
Doch diese Rechtslage kollidiert mit der Furcht mancher regierender Politiker, ihre Nachfolger oder gar die Öffentlichkeit könnten Wind von unschönen Interna bekommen. „Wie ist die Praxis bei Leitungswechseln?“, hielt Anfang September 2022 ein Mitarbeiter des Kanzleramts im Zusammenhang mit den Scholz-Mails in einer internen E-Mail fest: „Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass eine neue Leitung Zugriff auf die Daten der alten Leitung hat.“
Das Bundesarchiv beklagte sich bereits öffentlich, dass bei ihm aus den meisten Ministerien „nur sporadisch Unterlagen aus den Leitungsbereichen“ ankommen. „Was auf politischer Leitungsebene passiert, bleibt allzu häufig undokumentiert“, kritisierte bereits im Jahr 2001 der damalige Präsident des Bundesarchivs, Hartmut Weber.
Damals – nach der Abwahl von Helmut Kohl im Jahr 1998 – machte das Wort von den Bundeslöschtagen die Runde. Kurz vor dem Ausscheiden des CDU-Kanzlers seien Daten unzulässig vernichtet worden, hieß es. An den Vorwürfen war dann weniger dran als gedacht. Doch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit sind Datenlöschungen bei Regierungswechseln und Amtsübergaben von Ministern und Kanzlern bis heute gang und gäbe.
Dabei hilft ein Umstand, der auch in der Debatte um die Scholz-Mails eine Rolle spielt. Im Finanzministerium gelten – ähnlich wie in anderen Ressorts der Bundesregierung – zumindest Teile der Leitung wie etwa das Ministerbüro „in der Verwaltungspraxis“ als nicht aktenführende Stelle. So hielt es jedenfalls ein Bediensteter im September 2022 fest. Die Aktenführung finde stattdessen „in den Fachabteilungen“ statt.
Dokumente der Leitung „werden vernichtet“
Doch das gilt naturgemäß lediglich für diejenigen Dokumente, die überhaupt bei den Fachabteilungen ankommen, weil die Leute in der Chefetage sie nach unten abgeben. Dokumente aus Büros der Leitung würden entweder an die untergebenen Arbeitseinheiten übermittelt – oder sie „werden vernichtet“, bestätigte das damals von Scholz geführte Ministerium Ende 2020 in einer Reihe von Schreiben an den Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages.
Darum ist relevant, was diese Redaktion im Dezember 2022 enthüllt hatte: die Tatsache, dass die Bundesministerien regelmäßig nicht nur bei einfachen Beamten, sondern auch bei Ministern nach ihrem Ausscheiden die Mailpostfächer vernichten. Die Bundesregierung rechtfertigt den routinemäßigen Druck auf die Löschtaste mit der Behauptung, dass alle relevanten Mails im Regierungsalltag ohnehin bereits den Weg in den Akten gefunden hätten und dort aufbewahrt würden. Doch gerade bei der Korrespondenz von Ministern oder Staatssekretären ist das in Wahrheit keineswegs garantiert – nicht zuletzt dann, wenn die Hausleitungen gar keine Akten führen.
Die Recherchen zu den gelöschten Ministermails schreckten darum Anfang 2023 auch die Opposition im Bundestag auf. Die Fraktionen der AfD und der Linken stellten parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung. Doch das für die Antwort zuständige Innenministerium antwortete in beiden Fällen nichtssagend. Weder bestätigte es die Löschungen, noch dementierte es sie.
Erst dank neuer Anträge auf Akteneinsicht kam im August 2024 ans Licht, dass das Innenministerium Detailinformationen zurückgehalten hatte. Die meisten Ministerien hatten zur Vorbereitung der Antwort im Januar 2023 sehr wohl präzise Auskünfte über Löschpraktiken in den einzelnen Ministerien beigesteuert. Vom Finanzressort wiederum ging damals schon die Information an das Innenministerium, dass bei Scholz und seinem Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble „keine Mailfächer“ gelöscht worden seien.
Nur fanden die Detailangaben dann im Januar 2023 trotzdem nicht den Weg an die Öffentlichkeit. Verantwortlich dafür war offenkundig das von Scholz geführte Kanzleramt. Erst nachdem die Detailinformationen über die Ministerien und auch über die Scholz-Mails aus dem Antwortentwurf getilgt waren, gab auch die Behörde des Kanzlers das Einverständnis, die nunmehr nichtssagende Version Ende Januar 2023 zu veröffentlichen.
Diese Fingerhakeleien hinter den Kulissen machte WELT im August 2024 publik – und das führte zu neuen Nachfragen von Abgeordneten im Bundestag. Was sei nun mit dem Mailpostfach des ehemaligen Ministers Scholz? Gelöscht oder nicht? Auch in einer Sitzung des Finanzausschusses am 6. November stand die Frage offiziell auf der Tagesordnung – wurde aber offenbar nicht beantwortet. Erst am 4. Dezember bestätigte es Sarah Ryglewski, eine Parlamentarische Staatssekretärin aus dem heute von Jörg Kukies geführten Finanzministerium, ganz offiziell im Plenum. „Das Postfach ist in den Systemen, welche durch das ITZ Bund betrieben werden, bis heute vorhanden“, teilte die SPD-Politikerin auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Hauer mit.
Doch, so schränkte Ryglewski sogleich ein, die Mails unterlägen dem Datenschutz. „Grundsätzlich“ habe nur der heutige Kanzler Zugriff. Ähnlich hatte es bereits im September 2024 eine Referatsleiterin des Finanzministeriums in einem Vermerk festgehalten: „Über den Inhalt (Emails) usw. kann nur Herr Scholz selbst Auskunft geben.“
Archivierungspflichten „offensiv unterlaufen“
Doch fragt man Experten, dann ist das pauschale Datenschutzargument nicht haltbar – schließlich geht es nicht um den Privatmann Scholz, sondern um den damaligen Minister und Vizekanzler. Der renommierte Archivrechtler Thomas Henne bezeichnete die Aussagen von Ryglewski sogar als „bestürzend“. Das dauerhafte „Einfrieren“ eines Mailaccounts, „damit nur der Inhaber des Accounts noch Zugriff hat“, sei – so der Experte – „eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der Eigenarchivierung“. Die Pflicht, Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten, werde damit „offensiv unterlaufen“. Zudem bleibe in den Ausführungen der Staatssekretärin offen, ob Scholz im Rahmen des ihm gewährten Zugangs auch die Möglichkeit habe, nachträglich Mails zu löschen – was aus Hennes Sicht „evident rechtswidrig wäre“.
„Wenn sich die Mails wie aktuell in einer Stelle der laufenden Verwaltung befinden, ist der Zugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich“, bekräftigte Henne. Etwas vorsichtiger äußerte sich ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider. „Sofern das E-Mail-Postfach amtliche Informationen beinhaltet“, so der Sprecher, bestehe „grundsätzlich ein Anspruch nach IFG“, soweit keine Ausschlussgründe, etwa wegen des Datenschutzes, einschlägig seien.
Auch zwei Anwälte, die seit Jahren Auskunftsfälle behandeln, bejahten eine Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes. „Wenn der ehemalige Finanzminister sein dienstliches Mailpostfach – wie es den Vorschriften entspricht – zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den Emails um amtliche Informationen“, sagte der Berliner Anwalt David Werdermann: „Das heißt jede Person hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den Emails.“
Ähnlich sieht es der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der selbst Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG ist. Die Mail-Korrespondenz des Bundesfinanzministers unter einer amtlichen Adresse bestehe sicher ganz überwiegend aus amtlichen Informationen, sagte auch er. „Hier ganz pauschal zu sagen, wegen des Schutzes personenbezogener Daten dürfte nur dem Autor der Mails informatorischer Zugang gewährt werden, ist sicher falsch“, urteilt der Experte.
Was antworten die Verantwortlichen auf den Verdacht, dass hier Mailverkehr im Widerspruch zu rechtlichen Vorgaben der Einsichtnahme entzogen werden soll? Neben dem Abgeordnetenbüro von Olaf Scholz ließen auch das Bundesfinanzministerium und das für das Kanzleramt zuständige Bundespresseamt Fragen bisher unbeantwortet. Das Büro von Christian Lindner verwies an das Finanzministerium.
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