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Paukenschlag zum Jahreswechsel: Techniker Krankenkassen verdoppelt den Zusatzbeitrag | ABC-Z


Paukenschlag zum Jahreswechsel

Techniker Krankenkassen verdoppelt den Zusatzbeitrag

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Im neuen Jahr beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 Prozent. Doch die Krankenkassen können auch über oder unter diesem Wert liegen. Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherung legt mit einer Verdopplung zum neuen Jahr schon mal vor.

Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse – die Techniker – hat heute den Zusatzbeitragssatz für 2025 festgelegt. Er beträgt ab Januar 2,45 Prozent (1,2 Prozent 2024) und liegt damit weiterhin unter dem amtlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe.

Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Der TK-Beitragssatz beträgt damit im kommenden Jahr 17,05 Prozent.

Zur Begründung heißt es: “Die finanzielle Lage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist mehr als angespannt. Diese Situation kommt nicht überraschend und hat vor allem in der GKV strukturelle Gründe, die die Ampel-Regierung angehen wollte. Doch trotz zahlreicher Versprechen ist nichts passiert. Das finanzielle Defizit müssen nun wieder mal die Beitragszahlenden ausgleichen”, kritisiert Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Versichertenvertreter.

Die derzeit teuersten Krankenkassen sind die BKK Pfalz (18,5 Prozent), die Bahn-BKK und die BKK Gildemeister mit einem Gesamtbeitrag von 18,0 Prozent, gefolgt von der KKH Kaufmännische Krankenkasse (17,88). Bei ihr liegt der Beitrags­satz bei insgesamt 17,88 Prozent. Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für 2025 ist die BKK Firmus, mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9 Prozent).

Wechsel kann Geld sparen

Erstmals liegt eine bundesweite Kasse bei 18,5 Prozent Beitragssatz. “Bei der Kasse mit dem größten Beitragsanstieg zahlen Versicherte je nach Einkommen bis zu 776 Euro mehr im Jahr”, sagt Versicherungsexpertin Sabine Baierl-Johna von der Stiftung Warentest, “es sei denn, sie wechseln zu einer günstigeren Krankenkasse.” Bei Selbst­ständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie ihre Beiträge komplett allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeit­geber die Beiträge je zur Hälfte.

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Betroffene haben in diesem Fall ein Son­der­kün­di­gungs­recht und können ihre Kas­se mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.

Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.

Extraleistungen beachten

Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.

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