Bundesverfassungsgericht: ÖDP scheitert mit Klage gegen Unterschriftenregelung für Wahlen | ABC-Z
Für die Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl müssen
kleinere Parteien weiterhin eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln. Eine
Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien wird dem
Beschluss zufolge durch die Unterschriftenregelung nicht verletzt (Aktenzeichen 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24).
Kleine und neue Parteien, die in der endenden Legislaturperiode
nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder Landtag sitzen, müssen
für die Zulassung ihrer Landeslisten und Vorschläge für die Wahlkreise jeweils
einige hundert bis 2.000 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten
sammeln. Gegen diese Pflicht wehrte sich die ÖDP in dem schon 2023 begonnenen
Verfahren, weil die Regelung auch mit der Wahlrechtsreform nicht abgeschafft wurde.
Mit Bekanntgabe der vorgezogenen Neuwahl reichte die ÖDP
zusätzlich einen Eilantrag ein. Im Wahlkreis seien die Gründe für die Pflicht
zum Unterschriftensammeln nicht mehr stichhaltig, argumentierte die Partei
dabei. Und bei den Landeslisten zumindest sei die Höhe der Hürde
unverhältnismäßig. Neben der Klage hatte aber nun auch der Eilantrag keinen
Erfolg, ebenso wie ein weiterer Eilantrag zum Thema.
Gesetzgeber darf Parteien von der Pflicht befreien
Die Verpflichtung zum Unterschriftensammeln solle die Zahl
der zugelassenen Wahlvorschläge reduzieren, urteilte das Gericht. Das sichere
den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen
Willensbildung des Volks. Unterstützungsunterschriften rechtfertigten die
Annahme, dass ein Wahlvorschlag überhaupt eine Erfolgschance habe. Der
Gesetzgeber darf dem Beschluss zufolge auch Unterschiede machen und Parteien,
die schon im Parlament vertreten sind, von dieser Pflicht befreien.
Für die kommende Bundestagswahl müssen Parteien ihren Antrag
zur Teilnahme bis zum 7. Januar offiziell einreichen. Das teilte die
Bundeswahlleiterin an diesem Dienstag mit. Die Frist ergebe sich aus dem
voraussichtlichen Neuwahltermin am 23. Februar. Bis zum 20. Januar muss die ÖDP
die benötigten Unterschriften zusammenhaben, teilte die Partei mit.
ÖDP ist in Europaparlament vertreten
Bei Einreichung des Eilantrags im November verwies die ÖDP
darauf, dass sie bereits 1982 gegründet wurde, und zwar nicht im Bundestag oder
in Landtagen, jedoch im Europaparlament vertreten ist und mehr als 500 kommunale
Mandate innehabe. Sie habe “wenig Verständnis dafür, bei jeder
Bundestagswahl immer wieder aufs Neue die Ernsthaftigkeit des Wahlantritts
unter Beweis stellen zu müssen”.
ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler nannte den Karlsruher
Beschluss der Nachrichtenagentur AFP gegenüber “absolut
enttäuschend”. Er kritisierte, dass die Richterinnen und Richter nicht auf
die aktuelle Situation eingegangen seien. Die ÖDP müsse nun innerhalb von nur
vier Wochen die Unterschriften sammeln und bestätigen lassen. Das passiere
weitgehend ehrenamtlich und sei ein “erheblicher Aufwand”.
Auch andere kleine Parteien kritisierten die Regelung
bereits. Vor der Bundestagswahl 2021 waren Klagen der Bayernpartei und der
Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen das
Unterschriftenquorum in Karlsruhe gescheitert. Damals galt noch das alte
Wahlrecht. Wegen der Pandemie senkte der Bundestag dann für die Wahl 2021 die
notwendige Zahl an Unterschriften.