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Wie es nach der Vertrauensfrage weitergeht | ABC-Z


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Stand: 16.12.2024 02:44 Uhr

Heute stimmt der Bundestag über die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz ab. Ende Februar ist die Neuwahl zum Bundestag geplant. Wie läuft der Prozess heute und in den kommenden Wochen ab? Ein Überblick.

Was sind die nötigen Schritte bis zur Neuwahl?

Die für den 23. Februar 2025 geplante Neuwahl ist bereits in aller Munde. Aber: Eine Neuwahl ist nicht “einfach so” möglich. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen und Abläufe gebunden, die unter anderem in Artikel 68 Grundgesetz geregelt sind.

Die wesentlichen Schritte sind: Der Bundeskanzler muss im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt und verloren haben. Anschließend muss der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst haben. Die Folge der Auflösung wäre, dass innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden müssen.

Wie läuft das Verfahren der Vertrauensfrage ab?

Vertrauensfrage stellen: Der Bundeskanzler stellt im Bundestag nach Artikel 68 Grundgesetz den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Das hat Olaf Scholz am 11. Dezember 2024 schriftlich gemacht und ihn an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas geschickt. Der Antrag wurde als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Über die Vertrauensfrage abstimmen: Die Abstimmung über den Antrag darf nach Artikel 68 Absatz 2 Grundgesetz frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags stattfinden. Sie soll heute im Bundestag erfolgen, nachdem Scholz seinen Antrag begründet und es eine Aussprache dazu gegeben hat. Wenn der Bundeskanzler in dieser Abstimmung nicht die absolute Mehrheit von 367 Ja-Stimmen erhält, hätte er die Vertrauensfrage verloren. Mögliche Enthaltungen von Abgeordneten hätten den gleichen Effekt wie eine Nein-Stimme. Es soll eine namentliche Abstimmung stattfinden. Es wird also öffentlich bekannt sein, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat.

Auflösung vorschlagen: Nach der verlorenen Vertrauensfrage kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Scholz hat bereits angekündigt, das zu tun. 

Was wäre, wenn Scholz die Vertrauensfrage gewinnt?

Dann wäre der Weg hin zu Neuwahlen nicht eröffnet. Bundeskanzler Scholz könnte die Vertrauensfrage aber erneut stellen.

Wie würde der Bundestag anschließend aufgelöst?

Schlägt der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vor, muss der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen nach der verlorenen Vertrauensfrage darüber entscheiden, ob er den Bundestag auflöst.

Er kann das tun, muss es aber nicht. Inhaltliches Kriterium ist für ihn dabei, ob in der aktuellen Konstellation eine politisch instabile Lage besteht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Rede vom 7. November 2024 kurz nach dem Ampel-Aus sinngemäß gesagt, dass stabile Mehrheitsverhältnisse und eine handlungsfähige Regierung der Maßstab für seine Entscheidung sein werden. Daraus kann man schließen, dass er wohl zu einer Auflösung des Bundestages tendiert.

Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, muss es innerhalb von 60 Tagen ab der Auflösung die Neuwahl geben. Das steht in Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz. Der Tag der Bundestagswahl wird nach dem Bundeswahlgesetz vom Bundespräsidenten formal festgelegt.

Wann würde Steinmeier über die Auflösung des Bundestags entscheiden?

Das steht noch nicht fest. Bundespräsident Steinmeier hätte ab dem heute 21 Tage Zeit dafür. Wenn man den 23. Februar 2025 als gesetztes Datum für die Neuwahl sieht, ergibt sich aber ein gewisser zeitlicher Rahmen. Der Bundespräsident dürfte seine Entscheidung über die Auflösung nicht zu früh treffen, damit der angestrebte Wahltermin noch in die Frist von 60 Tagen fällt, in denen die Neuwahl laut Grundgesetz stattfinden muss. Der 23. Dezember 2024 wäre daher zum Beispiel noch zu früh.

Der frühestmögliche Termin wäre der 25. Dezember 2024. Wegen der Weihnachtsfeiertage erscheint aber eher eine Entscheidung ab dem 27.12.2024 realistisch.

Könnte das Bundesverfassungsgericht ins Spiel kommen?

Das ist zumindest möglich. Bei den Vertrauensfragen in den Jahren 1982 (Helmut Kohl) und 2005 (Gerhard Schröder) gab es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des jeweiligen Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen. Bundestagsabgeordnete hatten geltend gemacht, dass sie in ihren Rechten verletzt seien, weil die Voraussetzungen für eine Auflösung nicht vorlägen und ihr Bundestagsmandat früher als eigentlich vorgesehen endet. Solche Anträge in einem “Organstreitverfahren” wären auch diesmal zumindest möglich.

Wie ein Verfahren ausgehen würde, lässt sich nicht sicher vorhersagen. 1982 und 2005 hatten die Anträge in Karlsruhe allerdings keinen Erfolg. In seinem Urteil aus dem Jahr 2005 hat das Bundeverfassungsgericht betont, dass der Bundespräsident bei seiner Einschätzung zur politisch instabilen Lage einen großen Spielraum hat, den das Gericht nur eingeschränkt kontrollieren könne.

Würde eine mögliche Klage den Neuwahl-Termin ins Wanken bringen?

Nicht unbedingt. Ein mögliches Gerichtsverfahren könnte innerhalb der Frist bis zur Neuwahl stattfinden. Im Jahr 2005 war es zum Beispiel so: Am 21. Juli hatte Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestages angeordnet und den Termin für die Neuwahl auf den 18. September festgelegt. Das Gerichtsverfahren lief dann über den Monat August. Am 25. August 2005 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Klagen ab. Währenddessen waren die Vorbereitungen zur Neuwahl weitergelaufen. Sollte eine Klage Erfolg haben, wäre der Wahltermin allerdings hinfällig.

Ist der Bundeskanzler nach einer verlorenen Vertrauensfrage weiter im Amt?

Ja. Eine verlorene Vertrauensfrage und auch die Auflösung des Bundestags ändern nichts daran, dass der Bundeskanzler und seine Regierung regulär im Amt sind. Das Amt des Bundeskanzlers endet erst, wenn nach der Neuwahl ein neuer Bundestag zusammentritt (Artikel 69 Grundgesetz). Und selbst dann würde Kanzler Scholz noch auf Ersuchen des Bundespräsidenten im Amt bleiben. Und zwar “geschäftsführend”, bis ein neu gewählter Bundestag einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin gewählt hat.

Der aktuelle Bundestag ist übrigens auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage und einer Entscheidung über seine Auflösung weiterhin handlungsfähig. Er könnte Gesetze beschließen, wenn es die nötigen Mehrheiten für das jeweilige Projekt gibt.

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