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Hessen beschließt Polizeigesetz: Kommissar KI ermittelt | ABC-Z

Frankfurt am Main taz | Der Hessische Landtag hat am Donnerstagabend in dritter Lesung das umstrittene Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit verabschiedet. Mit den neuen Regelungen erhält die hessische Polizei erweiterte Befugnisse, darunter den Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung, die Ausweitung der Nutzung sogenannter Fußfesseln sowie den Einsatz von Bodycams.

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen in Hessen die Überwachungskameras bald Bewegungsmuster erkennen können, die auf mögliche Straftaten hindeuten – beispielsweise ein drohender Faustschlag. Anschließend könnten Verdächtige über biometrische Daten identifiziert werden. Zudem ermöglicht das Gesetz eine verlängerte Präventivhaft. Dies soll in Fällen greifen, in denen konkrete Hinweise auf die bevorstehende Begehung schwerwiegender Straftaten vorliegen. Ziel der Landesregierung sei es, durch diese Maßnahmen mögliche Straftaten zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen.

Auch die Nutzung von Bodycams wird erweitert: Die Stadtpolizei, die meist den kommunalen Ordnungsämtern zugeordnet ist, darf künftig ebenfalls Bodycams einsetzen, und Polizeibeamte dürfen sie unter bestimmten Umständen, wie bei häuslicher Gewalt, auch in Wohnungen nutzen. Zudem soll die Videoüberwachung auf weitere Orte ausgeweitet werden, die als besonders gefährdet gelten. Dazu zählen unter anderem religiöse Einrichtungen, insbesondere Gebäude jüdischer Gemeinden.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verteidigte das Gesetz in der Landtagsdebatte: „Der Messerangriff auf einen Polizeibeamten in Mannheim, das Tötungsdelikt am Frankfurter Hauptbahnhof und der Terroranschlag in Solingen zeigen, dass wir mehr für unsere Sicherheit tun müssen.“ Hessen wolle mit der „intelligenten Videoüberwachung eine Vorreiterrolle bei der Nutzung der modernen Möglichkeiten einnehmen“.

Ungeprüft beschlossen

Doch das Gesetz stieß auch auf scharfe Kritik. Die AfD, Grüne und FDP stimmten dagegen. Der FDP-Abgeordnete Moritz Promny bezeichnete die Regelung als „verfassungsrechtlich fragwürdigen Schnellschuss“. Besonders die KI-gestützte Videoüberwachung sei ohne ausreichende Anhörungen von Ver­fas­sungs­recht­le­r*in­nen und Tech­nik­ex­per­t*in­nen beschlossen worden. Schwarz-Rot zwinge die FDP gerade dazu, „vor dem Staatsgerichtshof zu klagen“.

Auch die Grünen kritisierten das Vorgehen. Vanessa Gronemann, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, sprach von einem „Skandal“. Ihre Kritik richtete sich insbesondere dagegen, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz dem Gesetz kurzfristig hinzugefügt wurde.

„Nach einer Anhörung, in der dem bisherigen Entwurf schon in Teilen attestiert wurde, verfassungswidrig zu sein, bringen CDU und SPD nun mit einem Änderungsantrag die sicherheitspolitischen Schwergewichte quasi durch die Hintertür ein“, so Gronemann. So entziehe sich die schwarz-rote Koalition einem angemessenen Gesetzgebungsverfahren und damit zugleich dem öffentlichen Diskurs über komplexe und tiefgreifende Grundrechtseingriffe.

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