Rundfunkbeitrag: ZDF-Fernsehrat kritisiert Verfassungsbeschwerde von ZDF und ARD | ABC-Z
Stefan Kampeter (CDU) hält die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, die eine Erhöhung der Rundfunkgebühren anstrebt, für einen „schweren politischen Fehler“. ZDF-Intendant Norbert Himmler verteidigt die Entscheidung des Senders.
Die Entscheidung von ARD und ZDF, die Anhebung des Rundfunkbeitrags mit einer Verfassungsbeschwerde durchzusetzen, stößt im ZDF-Fernsehrat auf Kritik. Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberverbände in dem Gremium vertritt, warf am Freitag auf der Fernsehrats-Sitzung ZDF-Intendant Norbert Himmler vor, die Verfassungsbeschwerde gegen die Länder komme der Klage eines Unternehmensvorstands gegen den gesamten Aufsichtsrat gleich. Dies sei ein „schwerer politischer Fehler“ gewesen.
Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) erklärte, es sei den Ländern darum gegangen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig zu sichern und dafür die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung zu bewahren: „Diese Akzeptanz wird man nicht dauerhaft vor Gericht erstreiten können“, sagte er.
Himmler dagegen verteidigte das Vorgehen der Sender. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht richte sich nicht gegen die geplante Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bis zum Inkrafttreten neuer Regeln müssten die alten aber eingehalten werden. Er sei rechtlich sogar dazu verpflichtet, dies sicherzustellen.
Ein Minus von 29 Millionen Euro
Es sei auch noch nicht garantiert, dass dem am Donnerstag von den Ministerpräsidenten beschlossenen neuen Finanzierungsstaatsvertrag alle Landtage zustimmen, sagte der ZDF-Intendant. Vertreter von Umwelt-, Medien- und Sozialverbänden kritisierten zudem, dass die Ministerpräsidenten sich nicht ein halbes Jahr früher auf einen künftigen Finanzierungsmechanismus einigen konnten.
Der ZDF-Fernsehrat billigte den Haushaltsplan der Sendeanstalt für 2025 einstimmig, obwohl er auf Grundlage des ursprünglich für Januar geplanten höheren Rundfunkbeitrags erstellt worden war. Ein mögliches Defizit darf das ZDF aus Rücklagen ausgleichen. Der Plan sieht bei erwarteten Erträgen von über 2,6 Milliarden Euro beim Gesamtergebnis ein Minus von 29 Millionen Euro vor.
ARD und ZDF hatten im November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Zuvor hatte die Medienpolitik die Empfehlung der Finanzkommission KEF aus Eis gelegt, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen.
Am Donnerstag dann verständigten sich die Länder auf ein neues Verfahren, wonach nicht mehr grundsätzlich alle 16 Landesparlamente einer Beitragsänderung zustimmen müssen. Dies soll ab 2027 gelten. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Beschluss aber nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag zurückziehen.
epd/dvz