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Klage der HSG Wetzlar: Sieg für die Klubs – Verfahren bei Sport-Coronahilfen rechtswidrig | ABC-Z

Die „Coronahilfen Profisport“ sollten Profivereinen helfen, ihre Verluste durch fehlende Ticketverkäufe abzufedern. Um die Abrechnung gab es aber Streit – und nun ein Urteil. Die Klubs können aufatmen, der Vorsitzende Richter sprach von einem „Musterverfahren“.

Das Verfahren des Bundes zur Abrechnung seines Förderprogramms „Coronahilfen Profisport“ ist nach Einschätzung eines Gerichts rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht in Köln mit, das sich mich den Zahlungen befasst hatte. Zwei Profivereine hatten geklagt – und bekamen Recht.

Der Bund hatte das Förderprogramm „Coronahilfen Profisport“ im Zuge der Corona-Krise aufgesetzt. Vereinen, Verbänden und Unternehmen, deren Mannschaften professionell oder semiprofessionell spielen, sollten damit Verluste aus fehlenden Ticketverkäufen abgemildert werden. Zu den Fördervoraussetzungen gehörte es, dass der geförderte Verein im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen durfte.

Strittig war nun, was zur Ermittlung eines möglichen Gewinns berücksichtigt werden durfte. Das Bundesverwaltungsgericht wertete nach Angaben des Gerichts bei einer nachträglichen Überprüfung auch sämtliche Coronahilfen aus anderen Quellen pauschal als Einnahmen. Für die klagenden Profivereine wurde auf diese Weise ein Gewinn ermittelt – mit der Folge, dass bewilligte Hilfen vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden sollten. Dagegen klagten die Vereine.

Das Verwaltungsgericht gab diesen Klagen statt. Es erklärte, eine pauschale Berücksichtigung von Corona-Beihilfen als Einnahmen im Rahmen einer Gewinnermittlung sei rechtswidrig. Die Förderrichtlinien sähen eine spezielle Regelung für die Anrechnung anderer Corona-Beihilfen vor, die voraussetze, dass die jeweiligen Fördergegenstände übereinstimmten. Das habe das Bundesverwaltungsamt aber nicht geprüft.

Gegen die Urteile ist Berufung möglich. Darüber müsste dann das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

„Es gab Süßes für uns und nicht die Rute“, sagt Wetzlars Anwalt

Geklagt gegen die Forderung des Bundesverwaltungsamtes hatte unter anderem Handball-Bundesligist HSG Wetzlar (Aktenzeichen 16 K 1945/23). Der Klub muss nun keine Rückzahlung leisten. Das Urteil hat auch Auswirkungen auch viele andere betroffene Klubs – etwa aus dem Handball, Basketball und dem Fußball ab der 3. Liga abwärts.

Es ging um rund 300.000 Euro für das Jahr 2020, die das Bundesverwaltungsamt von den Mittelhessen zurückverlangt hatte. Für das Kalenderjahr 2021 hatte die HSG Wetzlar eine Rückforderung von rund 400.000 Euro ohne Murren beglichen, weil der Klub letztlich ein positives Ergebnis erwirtschaftet hatte.

„Heute ist Nikolaustag und es gab Süßes für uns und nicht die Rute“, sagt Wetzlars Anwalt Dr. Lars Diederichsen. Folge des HSG-Siegs in Saal 1 des Kölner Verwaltungsgerichts: viele andere betroffene Klubs aus dem Handball, Basketball, Volleyball, Eishockey oder Fußball können sich nun auf das am Freitag gesprochene Urteil beziehen. Der Vorsitzende Richter Paul Jacoby sprach von einem „Musterverfahren“.

Im Vorfeld hatte Wetzlars Geschäftsführer Björn Seipp erklärt: „Heute streiten wir mit dem Bund darüber hinaus, auch über den unterschiedlichen Wortlaut von Billigkeitsrichtlinien, deren Regelungen nach Aussicht unserer fachkundigen Berater sogar im Widerspruch zu Bilanzierungsgrundsätzen stehen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und deshalb beschreiten wir den Klageweg.“

Für die Kompensation von Ticketausfällen wurden vom Bund im Jahr 2020 insgesamt 64.620.725,55 Euro ausgezahlt, davon mussten 3.866.236,78 Euro rückerstattet werden. Der Basketball war mit 1.849.568,52 Euro davon betroffen, der Handball mit 826.676,53 Euro. Im Jahr 2021 wurden 82.281.201,03 Euro ausbezahlt, 2.140.347,05 Euro flossen wieder zurück, davon 801.519,82 Euro von Handball-Klubs. Im letzten von Corona betroffenen Jahr (2022) überwies der Bund 21.203.852,86 Euro, 116.894,04 Euro hat er zurückbekommen.

Am Samstag (19 Uhr, live beim Streamingsender Dyn) will die HSG Wetzlar im Hessen-Derby gegen Tabellenführer MT Melsungen den nächsten Sieg.

pk/dpa

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