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Ehemaliger Geschäftsführer: BGH bestätigt endgültige Absetzung Martin Kinds bei Hannover 96 | ABC-Z

Der Bundesgerichtshof hat die Absetzung Martin Kinds als Geschäftsführer des Fußballzweitligisten Hannover 96 endgültig bestätigt. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, war die bereits vor zwei Jahren erfolgte Abberufung durch den Vorstand des Muttervereins Hannover 96 e. V. rechtmäßig.

Dagegen hatte der Unternehmer und frühere Mehrheitsgesellschafter der ausgegliederten Fußballabteilung des Vereins geklagt. Während Kind vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle noch Teilerfolge erzielen konnte, scheiterte der 80-Jährige nun in letzter Instanz vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.  

Wechsel in den Aufsichtsrat

Kind selbst äußerte sich nicht zu dem Urteil. In einer Stellungnahme der Profifußball-Gesellschaft von Hannover 96 heißt es, dass er in deren Aufsichtsrat wechseln wird. Dort werde er mit dem neuen Geschäftsführer “konstruktiv für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Hannover 96 zusammenarbeiten”.

Im Juli 2022 war die Absetzung von Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH beschlossen worden. Mit einer einjährigen Unterbrechung war der Unternehmer seit 1999 in dieser Position tätig und für die ausgegliederte Profifußball-Abteilung verantwortlich. Die 50+1-Regelung der Deutschen Fußball Liga gibt jedoch vor, dass die Mehrheit
der Stimmanteile einer ausgegliederten Profiabteilung eines Vereins
immer in den Händen des jeweiligen Muttervereins liegen
muss; es gibt allerdings Ausnahmeregelungen.

50+1-Regel juristisch von Entscheidung unberührt

Bei Hannover 96 existiert ein kompliziertes Konstrukt, das aus dem von Mitgliedern bestimmten Mutterverein und verschiedenen Kapitalgesellschaften wie der von Martin Kind besteht. Immer wieder hatte sich der Hörakustikunternehmer daher gegen die 50+1-Regelung positioniert und eine weitere Ausnahmeregelung zu erwirken versucht. Das hatte zu Protesten seitens der Anhänger von Hannover 96 geführt, weshalb der Mutterverein seit Jahren auf eine Trennung von Kind als Geschäftsführer hinarbeitete.

Die 50+1-Regelung bleibt von dem Gerichtsurteil auch weiter unberührt. Die Richter aller Instanzen hatten stets klargestellt, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der Regelung ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite von Hannover 96.

Dass dieser nun beendet ist, sorgte aufseiten des Muttervereins für Erleichterung. Martin Kind gebühre “Dank und Respekt für die viele Arbeit und die vielen, vielen Jahre, die er für Hannover 96 geleistet hat”, sagte Ralf Nestler, Aufsichtsratschef des Hannover 96 e. V. “Wir fühlen uns bestätigt. Wir wären aber gerne einen anderen Weg gegangen. Nicht über zwei Jahre. Und ohne Prozess wäre uns am liebsten gewesen.”

1997 war Kind zunächst zum Präsidenten von Hannover 96 gewählt worden, zwei Jahre später gliederte er die Lizenzspielerabteilung aus. Unter seiner Leitung erlebte der Verein zwischenzeitlich einen sportlichen Aufschwung, ehe 2016 der Abstieg in die Zweite Bundesliga erfolgte. Seit 2019 hat sich der Aufsichtsrat des Muttervereins mehrfach gegen Martin Kind und eine verstärkte Einflussnahme des Unternehmers ausgesprochen. Dieser hatte kurz vor dem BGH-Urteil seine Anteile an seinen Sohn Matthias übertragen.  

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