Pfelegeversicherung: Pflegebeiträge steigen 2025 um 0,2 Prozentpunkte | ABC-Z
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. Er habe dem Kabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugeleitet, sagte der SPD-Politiker.
Die Erhöhung sei dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten, sagte Lauterbach. Die Pflegeversicherung erwartet demnach für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Im Bundestag erfordert die Beitragserhöhung den Angaben zufolge keine Zustimmung. Zustimmen müsse allerdings der Bundesrat.
Eine Pflegereform mit einer ersten Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023 hatte die Ampelkoalition schon umgesetzt. Damit stieg der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf vier Prozent und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Familien mit mindestens zwei Kindern zahlen – bezogen auf den Arbeitnehmeranteil – nun weniger als zuvor.
Die Reform sollte die Finanzierung der Pflege eigentlich bis 2025 absichern. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, warnte jedoch vor einem größeren Mehrbedarf wegen weiter steigender Kosten. Für 2024 zeichnete sich demnach zunächst ein Minus von 1,5 Milliarden Euro ab, für 2025 ein mögliches Defizit von 3,4 Milliarden Euro. Dies entspräche rein rechnerisch einer erneuten Beitragsanhebung von 0,2 Prozentpunkten.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen. Er habe dem Kabinett eine entsprechende Regierungsverordnung zugeleitet, sagte der SPD-Politiker.
Die Erhöhung sei dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten, sagte Lauterbach. Die Pflegeversicherung erwartet demnach für dieses und nächstes Jahr rote Zahlen. Im Bundestag erfordert die Beitragserhöhung den Angaben zufolge keine Zustimmung. Zustimmen müsse allerdings der Bundesrat.