Wichtige Fragen nach dem Ampel-Aus: Was passiert mit den Liberale-Ministern? | ABC-Z

Was bedeutet das Ampel-Aus für Rot-Grün in der verbleibenden Regierung?
Das verbleibende Regierungsbündnis aus SPD und Grünen hat im Bundestag keine Mehrheit mehr. Mit der FDP fehlen 91 Abgeordnete. Zusammen kommen die SPD mit 207 Mandaten und die Grünen mit 117 nach aktuellem Stand noch auf 324 Stimmen. Nötig für Mehrheitsbeschlüsse wären aber 367 Sitze. Eine rot-grüne Koalition ist also eine Minderheitsregierung und kann damit aus eigener Kraft keine Gesetze mehr durchs Parlament bringen.
Was passiert mit den FDP-Ministern?
Die FDP zieht alle ihre Minister aus der Bundesregierung zurück. Sie wollten ihren Rücktritt geschlossen beim Bundespräsidenten einreichen, kündigte Fraktionschef Christian Dürr in Berlin an. Damit beendet die FDP das Dreierbündnis der Ampel-Koalition. Dürr sagte, die FDP im Bundestag werde in der verbleibenden Zeit der Wahlperiode weiter konstruktiv sein. Über einzelne Projekte werde man dann zwischen allen demokratischen Fraktionen sprechen.
Könnte Kanzler Scholz abgewählt werden?
Grundsätzlich ja, praktisch kaum. Die Abwahl des Kanzlers ist über ein konstruktives Misstrauensvotum möglich: Der Bundestag müsste nach Artikel 67 Grundgesetz mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Regierungschef wählen. Dafür müsste aber etwa ein neues Bündnis aus CDU/CSU als stärkste Oppositionsfraktion und FDP 80 weitere Stimmen im Parlament finden. Wenn die Grünen nicht auch noch überlaufen, wäre das nur mit der AfD plus weiteren Abgeordneten entweder der Linken oder des BSW möglich – eine politisch undenkbare Konstellation.
Wie ist das mit der Vertrauensfrage, die Olaf Scholz stellen will?
Nach der in Artikel 68 vorgesehenen Abstimmung kann der Kanzler den Bundestag bitten, ihm das Vertrauen auszusprechen – und dies etwa mit einem konkreten Gesetzesvorhaben verknüpfen, das er durchbringen will. Verliert der Kanzler die Abstimmung, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Entscheidet dieser sich dafür, müssen gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Gab es eine Minderheitsregierung bereits?
Ja, auch wenn Minderheitsregierungen auf Bundesebene bisher selten waren. Der Fall war dies 1966 unter CDU-Kanzler Ludwig Erhard sowie 1982 unter Helmut Schmidt von der SPD. Beide Minderheitsregierungen hielten nur wenige Wochen.
Im ersten Fall wurde Erhard durch seinen Parteifreund Kurt Georg Kiesinger ersetzt, der es schaffte, eine Große Koalition mit der SPD zu schmieden. Im zweiten Fall endete die Minderheitsregierung von Schmidt durch ein konstruktives Misstrauensvotum, durch das Helmut Kohl von der CDU Kanzler wurde.