Wohnen
Berlin: Rentner „Manne“ muss nicht aus seinem Geburtshaus Wohnung aufgeben. – Panorama | ABC-Z
Als es vorbei ist, platzt es aus einer der vielen Unterstützerinnen nur so heraus. Sie rennt auf den Gang des Landgerichts Berlin und schreit zweimal laut: „Manne bleibt!“ Im Saal war es zuvor noch ganz ruhig gewesen, als die Richterin mehr als eine Stunde lang das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding zerpflückte. Nur ein leises Aufatmen war zu hören, als schnell klar wurde: Die Kündigung des 85-jährigen Manfred „Manne“ Moslehner durch seinen Vermieter war nicht rechtens. Der Mann darf in dem Haus wohnen bleiben, in dem er geboren wurde.