Wirtschaft

Welche Versicherungen kann ich in der Steuererklärung angeben? | ABC-Z

Die meisten Vorsorgeaufwendungen gehören, wie der Name es schon sagt, in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung. Dort stehen auch die Beiträge zur sogenannten ersten Säule der Altersvorsorge: also gesetzliche Rente, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke (etwa für Ärzte oder Anwälte, nicht Presseversorgungswerk) und Basisrentenverträge (auch Rüruprente genannt). Die ebenfalls existierende Anlage AV, für Altersvorsorgebeiträge, bezieht sich nur auf staatlich geförderte Riester-Verträge. Für betriebliche Altersvorsorgebeiträge existiert daneben eine Anlage RAV/bAV.

Back to top button