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Neue Vorwürfe gegen Rapper “Diddy” | ABC-Z

Stand: 02.10.2024 10:12 Uhr

Gegen den Rapper “Diddy” gibt es bereits zahlreiche Klagen – nun kommen Dutzende neue hinzu. Eine Kanzlei vertritt 120 Menschen, die dem Musiker Misshandlungen und sexuelle Übergriffe vorwerfen.

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden US-Rapper Sean “Diddy” Combs (54) gibt es Dutzende neue Anschuldigungen. Eine Anwaltskanzlei in Houston erklärte, sie vertrete 120 Menschen – 60 Frauen und 60 Männer – mit Vorwürfen gegen Combs. Darunter seien auch Personen, die zum angeblichen Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein sollen.

Zu den Anschuldigungen gehörten unter anderem sexuelle Übergriffe und Misshandlungen. Die Taten hätten den Angaben zufolge seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. “Eines der größten Geheimnisse der Entertainment-Industrie, das eigentlich schon gar kein Geheimnis mehr war, ist jetzt ans Licht gekommen”, sagte der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee. “Ich erwarte, dass wir in den kommenden 30 Tagen damit beginnen werden, die Klagen einzureichen.” 

“Diddy” weist Vorwürfe zurück

Die Anschuldigungen seien falsch und verleumderisch, sagte Erica Wolff aus dem Anwaltsteam von Combs auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Combs freue sich darauf, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Combs gehörte mit Hits wie “I’ll Be Missing You” oder “Bad Boy For Life” in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme “Puff Daddy”, “P. Diddy” und nun “Diddy”.

Seit rund zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden unter anderem Frauenhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. 

Rapper bleibt in U-Haft

Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen die Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Vom Gericht gab es darauf zunächst keine Reaktion. Ein Termin für einen möglichen Prozessbeginn steht bislang nicht fest.

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