Fußball: Nach einer Bierdusche erhält der Schiedsrichter Schmerzensgeld | ABC-Z
Fußball-Schiedsrichter Nicolas Winter erhält wegen einer Bierdusche 1500 Euro Schmerzensgeld von einem Zuschauer. Dieses Urteil fällte in einem Zivilprozess das Landgericht Zwickau im Einzelrichterverfahren. Zudem wurden ihm anteilige Anwaltskosten zugesprochen. Winter hatte ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann am Oberlandesgericht Dresden Berufung eingelegt werden.
Rückblick – das war geschehen: Am 23. April 2023 wurde Winter auf dem Weg in die Halbzeitpause beim Drittliga-Spiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen von einem aufgebrachten Zwickauer Zuschauer ein Becher mit Bier ins Gesicht geschüttet. Pikant dabei: Der Zuschauer war zu diesem Zeitpunkt auch Sponsor des Vereins.
Die Reaktion des aus Hagenbach stammenden Referees ließ nicht lange auf sich warten. Er brach die Partie ab. Vom DFB-Sportgericht wurde das Spiel anschließend für die Gäste aus Essen gewertet.
Forderung sei deutlich überhöht
Winter verklagte den Zuschauer zivilrechtlich wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein grundgesetzlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dem stimmte der Richter am Landgericht Zwickau nun zu.
Die von Winter geforderte Entschädigung aber lehnte das Gericht unter Verweis auf vergleichbare Fällen, in denen ein Schmerzensgeld zwischen 800 und 1500 Euro zugesprochen wird, als deutlich überhöht ab.