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Kabinett: Bundesregierung will Betriebsrenten ausweiten | ABC-Z

Die Bundesregierung hat eine Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der die Förderung für Beschäftigte mit geringeren Einkommen verbessert wird. „Wir machen Betriebsrenten für Beschäftigte zur Normalität – besonders für Menschen mit geringem Einkommen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize gesetzt werden, damit mehr Unternehmen als bisher Betriebsrenten zu einem ergänzenden Bestandteil der Altersvorsorge machen. Konkret werden Möglichkeiten für kleinere Firmen eröffnet, ihren Beschäftigten diese Option zu bieten. Vorgesehen ist, die Einkommensgrenze für die Förderung von Betriebsrenten von 2.575 auf 2.718 Euro monatlich anzuheben. Zugleich soll der Grenzwert dynamisiert werden, damit Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen den Förderanspruch verlieren. Auszahlungsmodelle werden flexibilisiert. So können Rentnerinnen und Rentner ihre Betriebsrenten künftig auch bereits mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

„Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung“

„Im Steuerrecht wird die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen verbessert“, zitierte die Nachrichtenagentur Reuters aus der Kabinettsvorlage. Arbeitgeber bekämen dadurch Planungssicherheit für Betriebsrentenzusagen. Der Staat muss durch steuerliche Verbesserungen mittelfristig mit Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich rechnen.

Ziel sei es, „die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern“, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. „Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind“, sagte Heil. „Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen.“

Ende 2021 hatten 18,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente.

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