Kinderfernsehen: Bundeskartellamt untersagt Nickelodeon-Entgegennahme durch RTL | ABC-Z
Die geplante Übernahme des deutschsprachigen Kindersenders Nickelodeon durch RTL kommt nicht zustande. Das Bundeskartellamt teilte mit, dass es beabsichtigte, den geplanten
Zusammenschluss zu untersagen. Daraufhin sei die entsprechende
Anmeldung zurückgenommen worden.
RTL wollte ursprünglich seine Stellung im Kinderfernsehen durch den Kauf von Rechten seines Konkurrenten Paramount ausbauen. Nickelodeon wäre dann der dritte Kindersender im RTL-Angebot neben Toggo und Toggo Plus geworden.
RTL laut Kartellamt klarer Marktführer
Die Bedenken des Bundeskartellamts betreffen vor allem den Werbemarkt. Laut den Prüfern dominiert der Kinderbereich von Super RTL mit den Toggo-Angeboten, gefolgt von Disney und Nickelodeon. Selbst unter Berücksichtigung von YouTube Kids bleibt Super RTL der klare Marktführer, dessen Position durch den Erwerb von Nickelodeon noch weiter gestärkt worden wäre.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte, dass nur wenige Anbieter speziell auf Kinder ausgerichtete Werbeflächen anböten, an erster Stelle RTL. Im öffentlich-rechtlichen KiKA gebe es keine Werbung. “Zwar sehen wir gerade auch bei den Kindern eine starke Abwanderung aus dem linearen Fernsehen. Streamingangebote, etwa von Netflix oder Amazon, spielen auf dem Kinderwerbemarkt derzeit aber keine Rolle.”
Im April hatte RTL Deutschland Pläne angekündigt, ein Nickelodeon-Rechtepaket und die Satellitenfrequenz des Senders an Super RTL zu übertragen. Diese Frequenz sollte für einen neuen TV-Sender genutzt werden, der auch Nickelodeon-Inhalte zeigt. Paramount hätte weiterhin deutschsprachige Nickelodeon-Inhalte, aber nur im Bezahl-TV und via Streaming (Paramount+), angeboten. Die Marke Nickelodeon existiert auch in anderen Ländern.