2025 ungültig: Diese Führschein-Besitzer müssen jetzt schnell handeln | ABC-Z
München – Der alte Lappen muss weg – und das schon bis zum 19. Januar 2025. Bis zu diesem Tag muss ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt worden sein. Nach Ablauf der Frist werden alle deutschen Papierführerscheine (graues oder rosa Modell sowie ehemaliger DDR-Führerschein) ungültig. Gerät man damit in eine Kontrolle, drohen Bußgelder. Gewisse Jahrgänge sind jedoch von dieser Frist ausgenommen.
Führerschein wegen Ablauf umtauschen: So geht’s
Am besten kümmert man sich möglichst zeitnah um den Umtausch, um Verzögerungen gegen Ende der Frist zu vermeiden, so die Empfehlung des Kreisverwaltungsreferats. Wer seinen Hauptwohnsitz in München hat, kann den Umtausch bei der Führerscheinstelle folgendermaßen beantragen:
- Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments nutzen, können den Antrag direkt über das Bayernportal stellen.
- Der Antrag kann außerdem zu Hause ausgefüllt und mit den zugehörigen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle, Garmischer Straße 19/21, 81373 München, geschickt werden.
Stufenregelung für den Umtausch
In den kommenden Jahren müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Damit das in einem möglichst geregelten Rahmen abläuft, wurde eine Stufenregelung beschlossen.
Führerschein-Umtausch soll bis 2033 abgeschlossen sein
In den vergangenen Jahren wurden die Papierlappen der Geburtsjahrgänge vor 1970 getauscht. Jetzt sind die an der Reihe, die nach 1970 geboren sind. Ab 2026 folgen dann – gestaffelt nach Ausstellungsdatum der Führerscheine – die Inhaber von Kartenführerscheinen. Am 19. Januar 2033 soll die Umtauschaktion abgeschlossen sein. Ihre Gültigkeit verliert Ihre Fahrerlaubnis trotz verstrichener Umtauschfrist jedoch nicht.
Ausnahme zum Führerscheinwechsel
Die Stadt hob eine Ausnahme in Bezug auf den Führerscheinwechsel hervor. Demnach haben alle Jahrgänge vor 1953 bis 2033 Zeit, ihren Schein zu tauschen. Bis zum 19. Januar 2033 muss diese Gruppe einen Antrag zum Führerscheinwechsel stellen. Der neue Kartenführerschein ist EU-einheitlich und hat eine pauschale Befristung von 15 Jahren.