Berlin „kein Anlageprodukt“: Abgeordnetenhaus diskutiert Vergesellschaftung | ABC-Z

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde am Montag der Gesetzentwurf für eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne diskutiert, den die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ erarbeitet hat. Im Fachausschuss für Stadtentwicklung fand dazu eine Anhörung statt. Ein Vertreter der Initiative verteidigte dabei die Finanzierbarkeit des Vorhabens. Gegner des Vorhabens warnten, Berlin würde mit einer Vergesellschaftung wichtiges Vertrauen verspielen, was hohe wirtschaftliche Folgekosten nach sich ziehen würde.
„Unsere Stadt ist kein Anlageprodukt“, eröffnete Armin Rothemann, Sprecher der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die Debatte. Die Vergesellschaftung sei ein Zukunftsmodell für eine demokratische Stadtgesellschaft und Wohnungswirtschaft, in der die Interessen der Menschen – nicht die der Konzerne – leitend seien. Der Gesetzentwurf der Initiative sei rechtlich wasserdicht, Berlin könne damit sofort die Vergesellschaftung starten. Dank der Mieteinnahmen finanziere sich die Vergesellschaftung selbst. Neue Schulden müsse das Land nicht aufnehmen, der Haushalt werde nicht belastet.
„Deutsche Wohnen und Co enteignen“: Debatte über Höhe der Entschädigung
Bereits Mitte November war eine von der Initiative in Auftrag gegebene Studie zur Finanzierung der Vergesellschaftung vorgestellt worden. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die großen Wohnungskonzerne mit einer Entschädigungssumme von zehn bis 17 Milliarden Euro rechnen könnten. So groß soll die Summe sein, die sich aus den zu erwartenden Mieteinnahmen der rund 220.000 dann vergesellschafteten Wohnungen finanzieren ließe. Zuvor war der Landesrechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Entschädigung nach Marktwert bis zu 42 Milliarden Euro kosten würde.
Die Initiative hält es jedoch rechtlich für möglich, nicht zum Marktwert zu entschädigen. Stattdessen soll ein modifizierter Bodenwert angelegt werden, aus dem der Anstieg der Bodenpreise seit 2013 herausgerechnet werden soll. Die Entschädigungshöhe, mit der diesem Modell entsprechend zu rechnen sei, taxieren Vertreter der Initiative auf 40 bis 60 Prozent des heutigen Marktwerts.
Gegner der Vergesellschaftung: Berlin setzt wichtiges Vertrauen aufs Spiel
Michael Kranz, Vorstandvorsitzender des Landesverbands Berlin/Brandenburg im Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW), hielt entgegen, dass das Signal, das von einer Vergesellschaftung an Bauträger und Investoren ausgehen würde, verheerend wäre. Kapital sei mobil, es gehe dorthin, wo Rechtssicherheit herrsche.
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Unterstützung bekam er von Michael Voigtländer, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Vertrauen sei die entscheidende Währung dafür, dass sich der Aufschwung, den die Berliner Wirtschaft in den vergangenen Jahren verzeichnet hat, fortsetze. Mit einer Vergesellschaftung würden die Finanzierungskosten für das Land Berlin auch in anderen Bereichen deutlich steigen, prognostizierte er.
Niklas Schenker (Linke): „Die Konzerne bauen auch jetzt schon keine Wohnungen“
Statt in die Vergesellschaftung sollten alle Kräfte in den Neubau gesteckt werden, forderten Kranz und Voigtländer unisono. Niklas Schenker (Linke) hielt dem entgegen: „Die Konzerne bauen auch jetzt schon keine Wohnungen.“ Die Gefahr, durch eine Vergesellschaftung Potenziale zu verspielen, sieht er also nicht. Rothemann, der Vertreter der Initiative, bekräftigte, man habe nichts gegen Neubau. Dass es nicht genügend Wohnungen gebe und dass sich viele Berliner die Miete nicht mehr leisten könnten, seien zwei verschiedene Probleme. Damit Neubau effektiv die Mieten senken könne, bräuchte es eine Leerstandsquote von zehn bis 20 Prozent. Das sei keine Vision für Berlin.
Vor vier Jahren haben 59,1 Prozent der Berliner bei einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Weil dieses Votum seitdem nicht umgesetzt worden ist, hat die Initiative einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, über den man die Berliner erneut abstimmen lassen möchte.














